Rechtsprechung
| RG, 20.11.1924 - II 825/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 380
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82
Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren - …
Das wäre jedenfalls dann der Fall, wenn mit der Aussageverweigerung zum Ausdruck gekommen wäre, daß er die bisherigen Angaben zu bestimmten Fragen nicht aufrechterhalten wollte (vgl. auch RGSt 58, 380). - BGH, 14.05.1963 - 1 StR 148/63
Auskunftsverweigerung als "Berichtigung" einer falschen früheren Aussage - …
Während der Täter den früher ausreichenden Widerruf unter besonderen Umständen auch durch stillschweigendes Zugeben der Unrichtigkeit seiner Aussage erklären konnte (RGSt 58, 380, 381 f), wird das zu der jetzt erforderlichen Berichtigung der falschen Angaben in aller Regel nicht genügen. - BGH, 26.04.1960 - 1 StR 93/60
Rechtsmittel
Eine solche Beziehung wäre schon dann hergestellt, wenn die falschen eidlichen Angaben auf richterlichen Vorhalt als unrichtig zugestanden würden (vgl. RGSt 58, 380; 64, 215, 216; RG JW 1937, 1329 Nr. 24). - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 219/51
Rechtsmittel
- BGH, 26.10.1956 - 1 StR 278/56
Rechtsmittel
Eine Berichtigung kann unter besonderen Umständen auch durch Schweigen erfolgen (RGSt 58, 380).
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