Rechtsprechung
| RG, 21.02.1924 - II 1170/23 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 58, 92
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der …
Schon in der anfänglich freilich nicht einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts * ) bestand schließlich Klarheit darüber, daß ein mit der Verbrechensverübung oder der pflichtwidrigen Amtshandlung verbundener Nutzen nur dann nicht als Vorteil im Sinne des § 49 a Abs. 3 a.F. StGB und der §§ 331 ff StGB zählt, wenn er den Beteiligten des Verbrechens oder der Pflichtwidrigkeit als unmittelbare Frucht, von selbst und ohne weiteres Zutun, zufällt (RGSt 66, 392; 58, 92 zu § 49 a a.F. StGB; RG ZRpflBay 1927, 60 zu § 332 StGB).
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