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Rechtsprechung
   RG, 21.02.1924 - II 1170/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,575
RG, 21.02.1924 - II 1170/23 (https://dejure.org/1924,575)
RG, Entscheidung vom 21.02.1924 - II 1170/23 (https://dejure.org/1924,575)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1924 - II 1170/23 (https://dejure.org/1924,575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 58, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
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  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der …

    Schon in der anfänglich freilich nicht einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts * ) bestand schließlich Klarheit darüber, daß ein mit der Verbrechensverübung oder der pflichtwidrigen Amtshandlung verbundener Nutzen nur dann nicht als Vorteil im Sinne des § 49 a Abs. 3 a.F. StGB und der §§ 331 ff StGB zählt, wenn er den Beteiligten des Verbrechens oder der Pflichtwidrigkeit als unmittelbare Frucht, von selbst und ohne weiteres Zutun, zufällt (RGSt 66, 392; 58, 92 zu § 49 a a.F. StGB; RG ZRpflBay 1927, 60 zu § 332 StGB).
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