Rechtsprechung
| RG, 12.03.1925 - II 12/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 142
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15
Gewohnheitsmäßige Tatbegehung als unbenannter besonders schwerer Fall des …
Er wird allgemein als durch Übung, insbesondere wiederholte Tatbegehung erworbener, eingewurzelter und selbständig fortwirkender Hang verstanden (grundlegend BGHSt 15, 377; s. weiter RGSt 59, 142; BayObLG … - BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60
Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.11.1971 - 1 StR 516/71
Strafbarkeit wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger und …
Auch eine gewerbs- und gewohnheitsmäßige Hehlerei kann fortgesetzt begangen werden (RGSt 59, 142, 143; BGH, Urteil vom 3. Februar 1953 - 1 StR 673/52). - BGH, 15.02.1955 - 5 StR 4/55
Rechtsmittel
Erforderlich ist also einmal die wiederholte Verübung des bestimmten Vergehens und weiter die gerade dadurch erworbene, bleibende Seelenverfassung des Täters, die ihn zu einer ständigen Wiederholung derselben Straftat führt (so RGSt 59, 142). - BGH, 02.11.1954 - 5 StR 421/54
Rechtsmittel
Gewohnheitsmäßigkeit ist hiernach eine dauernde Eigenschaft, durch die der Wille des Täters in einer bestimmten Richtung stetig beeinflußt wird (vgl RGSt 32, 394 [397]; 34, 310 [311]; 59, 142 [143]).
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