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| RG, 19.05.1925 - I 207/25 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 19.05.1925 - I 207/25
- RG, 05.06.1926 - I 207/25
Papierfundstellen
- RGSt 59, 237
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.06.1953 - 3 StR 556/52
Rechtsmittel
(RGSt 59, 237 [239]). - BGH, 30.10.1974 - 2 StR 450/74
Würdigung aller Umstände bei der Beurteilung, ob mildernde Umstände vorliegen
Das Urteil geht zutreffend davon aus, daß zur Beurteilung, ob mildernde Umstände vorliegen, alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (RGSt 48, 308, 310; 59, 237, 238; BGHSt 2, 8, 9; 8, 186, 188 ff; BGH NJW 1966, 894).
- BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56
Erschiessung eines Unterarztes wegen angeblicher Fahnenflucht
Es dürfen deshalb auch solche Tatsachen, die mit der Täterschuld nicht in Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden, wenn der Richter aus ihnen die Überzeugung gewinnt, daß der Strafzweck auch durch eine mildere Strafe erreicht werden kann (RGSt 59, 237; BGHSt 4, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]). - BGH, 03.09.1968 - 5 StR 438/68
Berücksichtigung mildernder Umstände - Wahl eines Strafrahmens
Nur nach dem hieraus gewonnenen Gesamteindruck ist zu entscheiden", welcher Strafrahmen anwendbar ist (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; im selben Sinne BGH 1 StR 325/60 vom 9. August 1960 in NJW 1960, 1869/1870; RGSt 48, 308, 310; 59, 237 ff). - BGH, 10.01.1957 - 4 StR 544/56
Rechtsmittel
Hierüber entscheidet der Strafrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (RGSt 59, 237; BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]). - BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53
Rechtsmittel
Zur Beurteilung der Frage, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, heranzuziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; 59, 237; BGHSt 4, 8).
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