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Rechtsprechung
   RG, 19.05.1925 - I 207/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,636
RG, 19.05.1925 - I 207/25 (https://dejure.org/1925,636)
RG, Entscheidung vom 19.05.1925 - I 207/25 (https://dejure.org/1925,636)
RG, Entscheidung vom 19. Mai 1925 - I 207/25 (https://dejure.org/1925,636)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 237
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 460/56

    Erschiessung eines Unterarztes wegen angeblicher Fahnenflucht

    Es dürfen deshalb auch solche Tatsachen, die mit der Täterschuld nicht in Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden, wenn der Richter aus ihnen die Überzeugung gewinnt, daß der Strafzweck auch durch eine mildere Strafe erreicht werden kann (RGSt 59, 237; BGHSt 4, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]).
  • BGH, 03.09.1968 - 5 StR 438/68

    Berücksichtigung mildernder Umstände - Wahl eines Strafrahmens

    Nur nach dem hieraus gewonnenen Gesamteindruck ist zu entscheiden", welcher Strafrahmen anwendbar ist (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; im selben Sinne BGH 1 StR 325/60 vom 9. August 1960 in NJW 1960, 1869/1870; RGSt 48, 308, 310; 59, 237 ff).
  • BGH, 10.01.1957 - 4 StR 544/56

    Rechtsmittel

    Hierüber entscheidet der Strafrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (RGSt 59, 237; BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]).
  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 694/53

    Rechtsmittel

    Zur Beurteilung der Frage, ob "mildernde Umstände" vorliegen, sind alle Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, heranzuziehen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (RGSt 48, 308; 59, 237; BGHSt 4, 8).
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