Rechtsprechung
| RG, 10.11.1925 - I 514/25 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 409
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Mit Recht ist die Strafkammer hiernach davon ausgegangen, daß Gerichtsassessor S. nicht allein schon deswegen als befangen angesehen werden kann, weil er früher in einem anderen Verfahren mitgewirkt hat, in dem dieselben Vorgänge wie in dem jetzigen Verfahren eine Rolle spielen (vgl. auch RG LZ 1915 Sp. 846 Nr. 29; RG DRiZ 1927 Nr. 423; RGSt 59, 409, 410; BGH Urteil vom 9. Juli 1953 - 5 StR 127/53).In allen solchen Fällen müssen vielmehr über die Tatsache der früheren dienstlichen Beschäftigung mit demselben Sachverhalt hinaus besondere Umstände vorliegen, die bei einem vernünftigen Angeklagten die Befürchtung begründen können, der Richter werde nicht unvoreingenommen an die Prüfung seines Falles herangehen (vgl. auch RGSt 59, 409, 410; RG JW 1929, 263).
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69
Begriff des "mitwirkenden" Richters
Mit der gewissenhaften Erfüllung dieser Pflicht können die Beteiligten rechnen" (RGSt 59, 409 f.; vgl. ebenfalls z. B. 60, 43 (46); 61, 67 (68); 62, 299 (302)). - BGH, 08.10.1974 - 1 StR 463/74
Strafbarkeit wegen menschengefährdender Brandstiftung, Diebstahls in zwei Fällen …
Die von der Revision geltend gemachte Vorbefassung mit der Tat- (Beweis-) frage in einem früheren Verfahren könnte als berechtigter Ablehnungsgrund nur anerkannt werden, wenn über die Tatsache der früheren dienstlichen Beschäftigung mit dem Sachverhalt hinaus besondere Umstände vorlägen, die vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten aus die Befürchtung begründen könnten, die Richter würden nicht unvoreingenommen an die erneute Prüfung des Beweisstoffes herangehen (BGHSt 21, 334, 343; RGSt 59, 409, 410; RG JW 1929, 263; OLG Düsseldorf JMBlNRW 1959, 247).
- BGH, 07.05.1958 - 2 StR 134/58
Rechtsmittel
Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung, auf die die Strafkammer sich beruft, und die auch in der vom Verteidiger angezogenen Entscheidung RGSt 59, 409 vertreten wird. - BGH, 17.12.1954 - 5 StR 567/54
Rechtsmittel
Nun ist dem Landgericht zwar einzuräumen, daß ein mit der Begründung des Angeklagten vorgebrachter Ablehnungsantrag im allgemeinen nicht durchdringen wird; Ausnahmen sind jedoch denkbar (vgl u.a. RGSt 59, 409). - BGH, 28.11.1972 - 4 StR 486/72
Verurteilung wegen Meineides in Tateinheit mit Begünstigung - Verurteilung wegen …
Deshalb kann die Revision auch nicht mit der Berufung auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 59, 409 Erfolg haben.
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