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Rechtsprechung
   RG, 20.11.1925 - I 513/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,581
RG, 20.11.1925 - I 513/25 (https://dejure.org/1925,581)
RG, Entscheidung vom 20.11.1925 - I 513/25 (https://dejure.org/1925,581)
RG, Entscheidung vom 20. November 1925 - I 513/25 (https://dejure.org/1925,581)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 427
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu …

    Insbesondere hinsichtlich des Schuldspruchs können Berufungsgerichte auf Feststellungen der ersten Instanz Bezug nehmen, sofern durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben ist, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (vgl. schon RGSt 59, 78; 59, 427; 66, 8; OLG Hamm NJW 1952, 77; OLG Stuttgart NJW 1968, 1792; Die Justiz 1979, 270; OLG Celle NStZ 1989, 340; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369;… Gollwitzer a.a.O. Rdn 29;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn 2a).
  • KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13

    "Stalking"; Verweisungen im Berufungsurteil

    Die Klarheit und Sicherheit der Gesamtdarstellung darf unter einer im Berufungsverfahren ausnahmsweise zulässigen Bezugnahme nicht leiden (so bereits das Reichsgericht RGSt 59, 427, 428 zit. nach juris).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81

    Rechtsanwalt - Vertreterbestellung - Verbot - Amtlich Bestellter Vertreter

    Revisionsgerichtlicher Überprüfung vermag ein solches Verfahren aber nur standzuhalten, wenn der Umfang der Bezugnahme klar und zweifelsfrei ist (RGSt 59, 78; 59, 427, 428; 66, 8;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 267 Rdn. 11; KK - Hürxthal § 267 Rdn, 5).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 1 Ss 103/05

    Berufungsurteil: Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verweisung auf die …

    Eine Ausnahme gilt für die Berufungsinstanz nur insoweit, als das Berufungsgericht bei gleichbleibender Beweisgrundlage aufgrund eigener Prüfung entweder zu denselben Feststellungen wie das erstinstanzliche Urteil kommt (vgl. BGHSt 33, 59; OLG Köln MDR 1979, 865; OLG Hamm JMBl NW 1980, 71; OLG Koblenz VRS 53, 186) oder wenn nur solche Abänderungen und Ergänzungen in unwesentlichen Punkten hinzugefügt werden, die die Gesamtdarstellung nicht zu einer unsicheren und zweifelhaften gestalten können (RGSt 59, 427; OLG Oldenburg Nds Rpfl 1954, 35).
  • BGH, 18.02.1954 - 3 StR 888/53

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat in gewissem Umfange zwar eine Bezugnahme auf frühere Urteile zugelassen (RGSt 59/427; 62, 21 66, 8),aber es entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, dass es auf keinen Fall zulässig ist, auf Feststellungen eines in derselben Sache ergangenen früheren Urteils Bezug zu nehmen, das mit diesen Feststellungen vom Revisionsgericht aufgehoben war (RG JW 1934, 44; RG JW 1938, 1814; RG ZAkdR 1938.279).
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