Rechtsprechung
| RG, 10.02.1925 - I 31/25 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 83
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 18 B 672/25
Psychisch kranker Straftäter darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben …
Rn. 17 Dass die Maßnahmen der Führungsaufsicht nach § 68c StGB, hier in Form der dem Antragsteller im Beschluss des Landgerichts M. vom 28. Mai 2025 - 124 StVK 31/25 - insbesondere auferlegten elektronischen Überwachung und Therapieweisung, dem Schutz der Allgemeinheit dienen und zugleich eine Behandlung des Antragstellers im Inland ermöglichen, führt nicht auf eine Rechtswidrigkeit der Beendigung der Rechtmäßigkeit seines Aufenthalts durch die Ausweisung.S. vom 16. Mai 2025, auf den Beschluss des Landgerichts M. (Strafvollstreckungskammer) vom 28. Mai 2025 - 124 StVK 31/25 -, auf den Beschluss des Amtsgerichts M. - Betreuungsgericht - vom 3. Juli 2025 - 61 XVII 176/21 - und auf den Vermerk des beschließenden Richters am Amtsgericht vom 3. Juli 2025 über die diesbezügliche Anhörung des Antragstellers.
Rn. 60 Nach den - diesen sachverständigen Feststellungen und Einschätzungen folgenden, und zudem auf gerichtlichen Feststellungen aus dem Anhörungstermin vom 26. Mai 2025 beruhenden Ausführungen des Landgerichts M. - Strafvollstreckungskammer - im Beschluss vom 28. Mai 2025 - 124 StVK 31/25 - ist eine stationäre Therapie des Antragstellers erforderlich.
- VG Düsseldorf, 01.07.2025 - 24 L 363/25
Zu Recht ausgewiesener Sexualstraftäter darf trotz Psychose in die Türkei …
Rn. 98 Die 4. kleine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. hat mit Beschluss von 28. Mai 2025 (124 StVK 31/25) hierzu unter Einbeziehung und Auswertung der Stellungnahmen der JVA B. und des vorgenannten Gutachtens des Dr. F. im Wesentlichen ausgeführt:. - OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49
Vornahme einer unzüchtigen Handlung; Einverständnis; Beleidigung; Sexuelle …
Wenn, wie das Landgericht meint, der Sachverhalt sowohl die Möglichkeit einer vorsätzlichen wie auch einer fahrlässigen Handlung offenläßt, so ist übersehen, daß nach Rechtsprechung und Lehre eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit durch den Verdacht des Vorsatzes nicht ausgeschlossen wird (vgl. RGSt 7, 186; 41, 389; 59, 83; 75, 164; Schönke, Anm. V, 1 zu § 59 StGB ; Olshausen, Anm. 17a zu § 59 StGB ; Frank, Anm. VIII, 2 zu § 59 StGB und L. K., Vorbem. IV B 2 a S. 387 vor § 59 StGB ).
- EGMR, 10.09.2026 - 23803/23
SUVERÉNNÍ ŘÁD MALTÉZSKÝCH RYTÍŘŮ - ČESKÉ …
In relation to the potential reopening of proceedings before the Constitutional Court following the unilateral declaration, the Government referred to the case-law of the Constitutional Court, confirming that a reopening of proceedings would be possible after a decision of the Court taking note of a unilateral declaration by the Government and striking the case out of its list, provided that the matter concerns a violation of Article 6 § 1 of the Convention which occurred in proceedings before the Constitutional Court (see decision no. Pl. ÚS 31/25 of 15 October 2025, § 19). - EGMR, 10.09.2026 - 46401/22
ŘÍMSKOKATOLICKÁ FARNOST - PRELATURA ČESKÝ KRUMLOV v. THE CZECH …
In relation to the potential reopening of proceedings before the Constitutional Court following the unilateral declaration, the Government referred to the case-law of the Constitutional Court confirming that a reopening of proceedings was possible after a decision of the Court taking note of a unilateral declaration by the Government and striking the case out of its list, provided that the matter concerned a violation of Article 6 § 1 of the Convention which had occurred in proceedings before the Constitutional Court (see decision no. Pl. ÚS 31/25 of 15 October 2025, § 19). - BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81
Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie …
Denn der Schuldspruch enthält in Fällen wie hier jeweils nur einen strafrechtlichen Mindestschuldvorwurf, der in einem Stufenverhältnis zu einem schwereren steht und als der geringere vor diesem zurücktreten würde, wenn der schwerere erwiesen wäre (…vgl. Gollwitzer a.a.O. Rdn 139 f, 143, 179); so etwa die fahrlässige Tötung vor Mord (vgl. RGSt 59, 83;… Gollwitzer a.a.O. Rdn 143), Raub mit Todesfolge oder Körperverletzung mit Todesfolge, begangen am selben Opfer, und der Diebstahl vor schwerem Raub oder Raub mit Todesfolge, wenn Objekt der Tat eine und dieselbe Sache ist.
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