Rechtsprechung
| RG, 19.03.1926 - I 532/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 139
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89
Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters
Als Amtsträger kann danach - neben den Beamten im staatsrechtlichen Sinne - jeder eingestuft werden, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 30, 29; 39, 232; 60, 139; 67, 299; 70, 234; 72, 289; BGHSt 2, 119; 2, 396; 6, 17; 8, 21; 12, 89; 31, 264). - BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen …
Ihre Angestellten bleiben Privatangestellte ohne amtliche Eigenschaft ..." (RGSt 60, 139, 141). - BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51
Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
Rechtsmittel
Nach dieser ist Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches und damit auch der sog. Beamtendelikte nicht nur derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstgewaltverhältnis zum Staate steht - also der Beamte im staatsrechtlichen Sinne -, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines sonstigen privatrechtlichen Verhältnisses durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt einer zuständigen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 51, 166; 60, 139, 141; 62, 24, 26; 67, 299, 300; 74, 105, 106; BGHSt 2, 119, 120; BGH 4 StR 102/50 vom 9. März 1951; 1 StR 89/51 vom 13. November 1951 in NJW 1952, 191). - BGH, 23.03.1965 - 1 StR 549/64
Vom Landtagspräsidenten ausgesprochene Weigerung der Herausgabe von in amtlicher …
Sie verkennt, daß Beamte im staatsrechtlichen Sinne stets Beamte im strafrechtlichen Sinne sind (siehe RGSt 60, 139 f; 67, 299 f), ohne daß es auf die Art der geleisteten Dienste ankommt. - BGH, 12.04.1951 - 3 StR 176/51
Voraussetzungen des strafschärfenden Tatbestandsmerkmals des Beamten in amtlicher …
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