Rechtsprechung
| RG, 20.05.1926 - III 350/26 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 354
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
Rechtsmittel
In dem Beschluß RGSt 60, 354 lehnt es die Zulässigkeit des Übergangs zur Sprungrevision innerhalb der Berufungsbegründungsfrist wegen der öffentlich-rechtlichen Natur des Strafverfahrens und der Notwendigkeit unbedingter Rechtswirksamkeit der auf Einlegung, Verzicht oder Rücknahme eines Rechtsmittels gerichteten Willenserklärungen ab.Derselbe (III.) Strafsenat, der auf jene Grundsätze hingewiesen hatte (RGSt 60, 354 und 60, 355 im Anschluss an 57, 83), hat den Übergang zur Sprungrevision innerhalb der Einlegungsfrist immerhin zugelassen (RGSt 62, 427, Fußnote), den Übergang zur Berufung aber mit der weiteren Begründung abgelehnt, die Einlegung der Sprungrevision enthalte einen Verzicht auf die Durchführung der Berufung (RGSt 62, 426).
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