Rechtsprechung
| RG, 04.11.1926 - III 568/26 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 355
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
Rechtsmittel
Dieser Gesetzeszweck wurde nur unvollkommen erreicht, solange die Rechtsprechung in Strafsachen (vgl. RGSt 60, 355) entgegen dem überwiegenden Teil des Schrifttums den Beschwerdeführer zwang, sich schon innerhalb der Einlegungsfrist bindend für eines der beiden Rechtsmittel zu entscheiden.Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weicht von der späteren Rechtsprechung des Reichsgerichts ab, welches die allgemeine und die "gehäufte" Anfechtung untersagte (RGSt 60, 355).
Derselbe (III.) Strafsenat, der auf jene Grundsätze hingewiesen hatte (RGSt 60, 354 und 60, 355 im Anschluss an 57, 83), hat den Übergang zur Sprungrevision innerhalb der Einlegungsfrist immerhin zugelassen (RGSt 62, 427, Fußnote), den Übergang zur Berufung aber mit der weiteren Begründung abgelehnt, die Einlegung der Sprungrevision enthalte einen Verzicht auf die Durchführung der Berufung (RGSt 62, 426).
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