Rechtsprechung
| RG, 13.01.1927 - III 936/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 61, 161
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52 Urkunden i. S. dieser Vorschrift sind verkörperte Erklärungen, die vermöge ihres gedanklichen Inhalts dazu bestimmt sind, im Rechtsleben eine Tatsache zu beweisen und ihren Aussteller erkennen lassen (vgl RGSt 61, 161).
- BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.06.1955 - 3 StR 159/55
Rechtsmittel
Es genügt, dass der Aussteller der Urkunde aus der Urkunde selbst erkennbar ist (RGSt 26, 270 [271]; 40, 217; 61, 161; RG JW 1932, 168 Nr. 16).
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