Rechtsprechung
| RG, 01.11.1926 - 7 J 73/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 61, 19
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.11.1963 - 3 StR 41/63
Herstellung oder Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schrift - …
Die einjährige Verjährungsfrist des § 22 Reichspressegesetz für die Strafverfolgung von Vergehen, die durch die Verbreitung von Druckschriften strafbaren Inhalts begangen worden sind, findet in diesem Falle nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Lehre (vgl. RGSt 61, 19 ff; BGHSt 8/245; Dalcke/Fuhrmann Anm. 5 zu § 22 Pressegesetz), der sich die Kammer anschließt, keine Anwendung, da die in Frage stehende Zeitschrift mit strafbarem Inhalt von dem Angeklagten E. nur gedruckt und dann von den Mitangeklagten zur Verbreitung abgeholt worden ist, sie jedoch noch nicht verbreitet, sondern vorher beschlagnahmt worden ist.
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