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Rechtsprechung
   RG, 17.02.1927 - II 39/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,671
RG, 17.02.1927 - II 39/27 (https://dejure.org/1927,671)
RG, Entscheidung vom 17.02.1927 - II 39/27 (https://dejure.org/1927,671)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1927 - II 39/27 (https://dejure.org/1927,671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 597/52

    Nylonstrümpfe aus dem Saarland - § 346 StGB aF (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB nF), …

    Die angeblichen Ansprüche des Angeklagten gegen die Polizeiverwaltung würden, wie die Strafkammer mit Recht ausgeführt hat, der Rechtswidrigkeit seiner Zueignung nicht entgegenstehen (RG DStR 1934, 255; vgl. RGSt 61, 207, 209).
  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52

    Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352 …

    (Vgl. im übrigen hierzu RGSt 60, 311; 61, 207; 73, 283 mit weiteren Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts.).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 469/53

    Rechtsmittel

    Selbst wenn aber ein derartiger Anspruch bestand, so war der Angeklagte doch nicht befugt, mit diesem gegen den Anspruch des Landes auf Ablieferung des erhaltenen Geldbetrages von 500 DM aufzurechnen, da es sich insoweit nicht um gleichartige Forderungen handelte (§ 387 BGB; RGSt 61, 207, 209; JW 1931, 3668 Nr. 9; DR 1939, 994 Nr. 14).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 134/54

    Rechtsmittel

    Ist allerdings die Behörde Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter, so kann die Einwilligung des Dienstvorgesetzten die Rechtswidrigkeit der Zueignung nicht beseitigen, wenn der Vorgesetzte - und das ist regelmäßig der Fall - zu einer solchen Einwilligung nicht befugt ist (vgl RGSt 61, 207 [208]).
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