Rechtsprechung
| RG, 18.06.1928 - III 185/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 209
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Nebenklägers hängt von der Zulässigkeit der Nebenklage selbst ab (RGSt. 59, 126, 127; 62, 209; 69, 244, 245; 77, 324; BGH Urteil vom 22.Oktober 1953 - 1 StR 66/53, insoweit in BGHSt 5, 153 nicht abgedruckt, und vom 26.August 1954 - 3 StR 3/53). - BGH, 22.10.1953 - 1 StR 66/53
Rechtsmittel
Danach begegnet die Annahme, dass sich die etwaige strafbare Handlung des Angeklagten auch gegen Vermögensrechte des Nebenklägers richtete, keinem Bedenken (vgl. auch RG Rspr 10, 419; RGSt 62, 209). - BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53
Rechtsmittel
Das Revisionsgericht prüft von Amts wegen nach, ob der Anschluss des Nebenklägers zulässig war, weil davon die Zulässigkeit seiner Revision abhängt (RGSt 62, 209).
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