Rechtsprechung
| RG, 14.01.1929 - III 1044/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 427
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
Rechtsmittel
Derselbe (III.) Strafsenat, der auf jene Grundsätze hingewiesen hatte (RGSt 60, 354 und 60, 355 im Anschluss an 57, 83), hat den Übergang zur Sprungrevision innerhalb der Einlegungsfrist immerhin zugelassen (RGSt 62, 427, Fußnote), den Übergang zur Berufung aber mit der weiteren Begründung abgelehnt, die Einlegung der Sprungrevision enthalte einen Verzicht auf die Durchführung der Berufung (RGSt 62, 426).Übrigens hat auch das Reichsgericht jene Grundsätze bei der Sprungrevision ohne Nachteil gelegentlich nicht für hinderlich gehalten, wie die schon vor der NotVO von 1932 ergangenen Entscheidungen in Strafsachen RGSt 62, 427 (Fußnote) und JW 1926, 2198 zeigen.
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