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Rechtsprechung
   RG, 17.06.1929 - II 205/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,219
RG, 17.06.1929 - II 205/29 (https://dejure.org/1929,219)
RG, Entscheidung vom 17.06.1929 - II 205/29 (https://dejure.org/1929,219)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1929 - II 205/29 (https://dejure.org/1929,219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 227
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom …

    Der Fall RGSt 63, 227 liegt anders.

    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein muß (RGSt 63, 227; JW 1925, 2135 Nr. 4; JW 1939, 400 Nr. 3; ebenso bislang die Rechtsprechung des BGH, vgl.Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 37/56, vom 24. April 1956 - 5 StR 78/56, vom 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57 undvom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58;… ferner Kohlrausch/Lange, StGB 43. Aufl. § 176 Anm. II 3;… Schönke/Schröder, StGB 10. Aufl. § 176 Anm. II 2).

  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 282/58

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand der gewaltsamen Vornahme unzüchtiger Handlungen setzt jedoch voraus, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgeht und diese erst ermöglicht (RGSt 63, 227; 77, 81; RG JW 1925, 2135 Nr. 4; 1929, 1015 Nr. 20; BGH 4 StR 37/56 vom 1. März 1956; 5 StR 78/56 vom 24. April 1956.; 5 StR 97/57 vom 28. Mai 1957).

    Die Annahme eines Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB hätte daher nahegelegen (RGSt 63, 227; RG JW 1929, 1015 Nr. 20; BGH 5 StR 97/57 vom 28. Mai 1957).

  • BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61

    Rechtsmittel

    In diesem Fall würde die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch deshalb entfallen, weil diese Strafvorschrift voraussetzt, daß die Gewalt nur das Mittel zur Überwindung des Widerstandes des Opfers ist, um unzüchtige Handlungen an ihm vorzunehmen (…BGH a.a.O., 5 StR 78/56 v. 24.4.1956, 5 StR 95/57 vc 28.5.1957; 1 StR 282/58 v. 7.10.1958; RGSt 63, 227, 77, 81).

    Daraus ergibt sich, daß sie nicht anwendbar ist, wenn die Gewaltanwendung selbst die unzüchtige Handlung darstellt, wie z.B. bei der Betätigung sadistischer Triebe (RGSt 63, 227; JW 1929, 1015; 1939, 400 Nr. 3; BGH 4 StR 37/56 vom 1. März 1956).

  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 227/67

    Verurteilung wegen versuchter Gewaltunzucht - Voraussetzungen für die Annahme …

    Es wird also vorausgesetzt, daß die Gewalt vom Täter angewendet wird, um entweder unmittelbar den Widerstand gegen die unzüchtige Handlung zu überwinden oder um die Frau dazu zu bringen, daß sie eine weitere Gegenwehr als zwecklos aufgibt und die unzüchtige Handlung duldet (RGSt 63, 227; 64, 113, 115/116; BGHSt 17, 1, 3, 5 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH bei Dallinger MDR 1953, 147; BGH NJW 1953, 1070).
  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel - …

    In der Rechtsprechung ist zwar für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB seit langem das Erfordernis aufgestellt worden, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein müsse (RGSt 63, 227; 77, 81 [82]; BGH, Urteil vom 7.10.1958 - 1 StR 282/58).
  • BGH, 20.10.1970 - 1 StR 394/70

    Umfang des Tatbestands der Notzucht

    Dabei muß die Drohung das Mittel zur Überwindung des Widerstandes der Frau gegen die Duldung des Beischlafs sein (so für die Gewaltanwendung bei § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB: BGH, Urteil vom 27. Oktober 1961 - 4 StR 374/61 -, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB, § 176 Anm. 3, im Anschluß an RGSt 63, 227).
  • BGH, 28.05.1957 - 5 StR 95/57

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich der gewaltsamen Vornahme unzüchtiger Handlungen ergeben sich insofern Bedenken, als der Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB voraussetzt, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgeht (vgl. RGSt 63, 227).
  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 78/56

    Rechtsmittel

    Bedenken könnten hier nur insoweit bestehen, als die Begehungsweise der Nötigung zur Unzucht durch gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen voraussetzt, daß Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgeht (vgl RGSt 63, 227).
  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 37/56

    Rechtsmittel

    Daraus folgt, daß sie nicht anwendbar ist, wenn die Gewalttätigkeit selbst die unzüchtige Handlung bildet, wie zum Beispiel bei der Betätigung sadistischer Triebe (RGSt 63, 227, RG in JW 1929, 1015; 1939, 400 Nr. 3).
  • BGH, 27.11.1952 - 3 StR 96/52

    Rechtsmittel

    Eine mit Gewalt vorgenommene Unzuchtshandlung liegt nicht vor, wenn die Gewalttätigkeit selbst die unzüchtige Handlung bildet (RGSt 63, 227; RG JW 1939, 400 Nr. 3).
  • BGH, 10.07.1951 - 2 StR 245/51

    Rechtsmittel

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