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Rechtsprechung
   RG, 24.06.1929 - III 421/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,217
RG, 24.06.1929 - III 421/29 (https://dejure.org/1929,217)
RG, Entscheidung vom 24.06.1929 - III 421/29 (https://dejure.org/1929,217)
RG, Entscheidung vom 24. Juni 1929 - III 421/29 (https://dejure.org/1929,217)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Dem Berufungsgericht ist auch darin beizupflichten, daß die Belange, die im Abwehrkampf der Kirche gegen das von ihr mißbilligte Zeitschriftenunwesen auf dem Spiel standen, die Beklagte als Verlegerin des Kirchenblattes so nahe angehen, daß ihr ein besonderes Recht zur Wahrung dieser Interessen zuzubilligen ist (RGSt 63, 229 (231); RGZ 115, 77 (80)).
  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 98/58

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat grundsätzlich nur die Wahrnehmung eigener Interessen des Mitteilenden als berechtigt anerkannt, und eine Wahrnehmung fremder Interessen im allgemeinen nur dann zugelassen, wenn sie ihn infolge eines besonderen Verhältnisses nahe angingen (RGSt 30, 41 f; 59, 414, 416; 63, 229, 231).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 922/52

    Rechtsmittel

    Es kann hier unentschieden bleiben, ob das Interesse, das jeder Staatsbürger an der Sauberkeit der staatlichen Verwaltung nimmt, zur Annahme eines berechtigten Interesses des einzelnen im Sinne des § 193 StGB ausreicht (vgl RGSt 59, 414; 62, 83[92 ff]; 63, 229 [234]).
  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53

    Rechtsmittel

    Das Interesse, dessen Wahrnehmung nach § 193 StGB eine Ehrverletzung rechtfertigen kann, muß ein eigenes Interesse des Täters sein oder ihn doch so nahe angehen, daß seine Wahrnehmung nach dem Grundsatz der Güterabwägung im Einzelfalle den Angriff auf die Ehre eines anderen rechtfertigt (RGSt 59, 414; 62, 83, 92; 63, 229[231]).
  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 376/59

    Rechtsmittel

    Er ist dann übermäßig, wenn er der Leistungsfähigkeit des Schuldners nicht angemessen ist und über seine wirtschaftlichen Kräfte geht (vgl. BGHSt 3, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; RGSt 70, 260; 63, 229).
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