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Rechtsprechung
   RG, 18.11.1929 - III 937/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,182
RG, 18.11.1929 - III 937/29 (https://dejure.org/1929,182)
RG, Entscheidung vom 18.11.1929 - III 937/29 (https://dejure.org/1929,182)
RG, Entscheidung vom 18. November 1929 - III 937/29 (https://dejure.org/1929,182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 326
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 234/51

    Rechtsmittel

    Wesentlich ist nur, dass die Aufforderung nicht auf Begehung einer einzelnen konkret bestimmten Straftat abzielt, sondern auf Vereitelung der obrigkeitlichen Anordnung durch deren Nichtbeachtung (RGSt 63, 326).
  • BGH, 06.09.1951 - 3 StR 238/51

    Rechtsmittel

    Die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung ist nur eine Bedingung der Strafbarkeit in eben dem Sinne, in dem dies für das Erfordernis "innerhalb ihrer Zuständigkeit" vom Reichsgericht seit der Entscheidung RGSt 12, 6, 7 ständig angenommen worden ist (RGSt 63, 326, 329 u. 64, 75, 76).
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