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Rechtsprechung
   RG, 21.11.1929 - III 894/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,180
RG, 21.11.1929 - III 894/29 (https://dejure.org/1929,180)
RG, Entscheidung vom 21.11.1929 - III 894/29 (https://dejure.org/1929,180)
RG, Entscheidung vom 21. November 1929 - III 894/29 (https://dejure.org/1929,180)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56

    Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen …

    Richter, die einzelne Beweiserhebungen nach § 202 Abs. 1 StPO angeordnet oder durchgeführt haben, sind nicht als Mitglieder des erkennenden Gerichts ausgeschlossen (im Anschluß an RGSt 63, 337).

    Die Anordnung von Beweiserhebungen ist keine unmittelbare Erforschung der Tat und der die Beweise erhebende Richter, der übrigens in vorliegendem Falle gar nicht als erkennender Richter mitgewirkt hat, handelt nicht nach eigenem selbständigen Plan (vgl. RGSt 63, 337).

  • BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55

    Rechtsmittel

    Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich.
  • BGH, 01.12.1965 - 2 StR 465/65

    Verurteilung wegen Betruges - Strafschärfung für gefährliche …

    Wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 9, 233 im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 63, 337; 60, 322)ausgesprochen hat, duldet diese Bestimmung als Ausnahmevorschrift keine ausdehnende Auslegung und entsprechende Anwendung.
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