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Rechtsprechung
   RG, 09.05.1930 - I 401/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,277
RG, 09.05.1930 - I 401/30 (https://dejure.org/1930,277)
RG, Entscheidung vom 09.05.1930 - I 401/30 (https://dejure.org/1930,277)
RG, Entscheidung vom 09. Mai 1930 - I 401/30 (https://dejure.org/1930,277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 22.02.1967 - 4 AZR 127/66

    Gerichtsassessor - Übertragung richterlicher Funktion - Überweisung zur …

    Wieczorek beruft sich für seine Auffassung, die Teilnahme eines unbefugt Anwesenden an der Beratung stelle stets einen absoluten Revisionsgrund dar, auf RGSt 64, 167 = JW 1930, 2794.

    Damit kommt es maßgeblich darauf an, ob das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensmangel, d. h. auf der unzulässigen Anwesenheit des Gerichtsassessors T bei der Beratung und Abstimmung beruhen kann (ebenso RGSt 2, 393; RG-Rechtsprechung 10, 640; RGSt 25, 237; RG JW 26, 1227; RGSt 64, 167; BGHSt 18, 165,331; BSG AP Nr. 1 zu § 193 GVG).

  • BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62
    Entscheidend ist allein, daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Referendar in irgendeiner Weise die Beratung beeinflußt hat, zumal angesichts der großen Bedeutung, die gerade dem § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, bei den Verstößen gegen ihn ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist (RGSt 64, 167, 169; BGH bei Dallinger MDR 1955, 272) und Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können.
  • BGH, 16.08.1961 - 2 StR 357/61

    Verletzung des Beratungsgeheimnisses durch Anwesenheit von Vertretern der Anklage …

    Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Bestimmung ist jedoch kein unbedingter Revisionsgrund, so daß im Einzelfalle zu prüfen bleibt, ob durch die Anwesenheit hierzu nicht berechtigter Personen die Möglichkeit der Beeinflussung eines Richters bestanden hat (vgl. RGSt 64, 167; BGH Urteil 5 StR 609/54 vom 7. Januar 1955 bei Dallinger in MDR 1955, 272; siehe auch RG JW 1926, 1227).
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