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| RG, 13.02.1930 - III 1304/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 2
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der …
Dienstlich anvertraut ist eine Sache, wenn der Täter kraft seiner dienstlichen Aufgabe verpflichtet ist, für deren Verbleib, vorliegend für die ordnungsgemäße Bestattung, zu sorgen (vgl. RGSt 64, 2, 3; BGHSt 3, 304, 305f und 38, 381, 387;… Sternberg-Lieben, a.a.O., Rdn. 21). - BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75
Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer amtlich …
Die vom Angeklagten selbst hergestellte sogenannte Anhaltemeldung, die er der Prostituierten M. aushändigte, war ihm im Sinne des zur Tatzeit geltenden § 348 Abs. 2 StGB a.F. als Beamten amtlich anvertraut, da er die Verfügungsmacht darüber kraft allgemeiner dienstlicher Anordnung auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses erhalten hatte, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestand und das ihn verpflichtete, für die Erhaltung der Meldung zum Zwecke ihrer dienstlichen Verwendung zu sorgen (vgl. BGHSt 3, 304, 306; 4, 54; RGSt 64, 2). - BGH, 02.11.1977 - 3 StR 389/77
Anvertrautsein eines Amtsträgers bei unmittelbarer Überlassung von Gerichtsakten …
Entscheidend hierfür ist, daß die Akten ihm mit Rücksicht auf seine Amtsstellung als Staatsanwalt unmittelbar überlassen wurden (BGHSt 3, 304, 305; 4, 54; RGSt 64, 2).
- BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51
Rechtsmittel
Eine Urkunde ist dann "amtlich anvertraut", wenn die auf amtlicher (allgemein oder für den Einzelfall gegebener) Anordnung beruhende Herstellung der Verfügungsmacht über sie ihren Grund in dem Beamtenverhältnis des Betrauten, also in dem besonderen Vertrauensverhältnis hat, das ihn verpflichtet, für die Erhaltung der Urkunde, ihrer Gebrauchsfähigkeit und inhaltlichen Richtigkeit zu sorgen (vgl. RGSt 64, 2). - BGH, 30.10.1964 - 2 StR 328/64
Rechtsmittel
Sie muß ihm also mit Rücksicht auf seine Amtsstellung unmittelbar oder mittelbar durch eine Amtsstelle anvertraut sein (RGSt 64, 2; BGHSt 3, 304, 306 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 1119/51]; 4, 54) [BGH 13.02.1953 - 2 StR 876/52]. - BGH, 19.02.1953 - 5 StR 228/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.09.1955 - 5 StR 120/55
Rechtsmittel
Sie muß ihm mit Rücksicht auf seine Amtsstellung unmittelbar oder mittelbar durch eine Amtsstelle anvertraut sein (RGSt 64, 2; BGHSt 3, 304 [306]; 4,54).
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