Rechtsprechung
| RG, 07.10.1930 - I 701/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 339
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.12.1975 - 2 StR 414/75
Strafbarkeit wegen Betrugs, Diebstahls, wegen Unterschlagung in Tateinheit mit …
So ist der für die Wahrheitsermittlung unter Umständen besonders einschneidende Verzicht auf die Benutzung präsenter Beweismittel (§ 245 StPO) nicht an eine ausdrückliche Erklärung gebunden (BGH, Urteil vom 17. Januar 1961 - 4 StR 382/61 - RG JW 1926, 2760; RGSt 64, 339, 341;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl., Anm. 5 c zu § 245). - BGH, 05.02.1953 - 3 StR 465/52
Rechtsmittel
Der vom Verteidiger in Gegenwart des Angeklagten ohne dessen Widerspruch erklärte Verzicht ist als von ihm ausgesprochen anzusehen (RGSt 64, 339 [341]). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 382/61
Rechtsmittel
Aber es hat auch ausgesprochen, daß "unter besonderen Umständen" eine stillschweigende Erklärung genüge (vgl. RGSt 64, 339, 341 ). - BGH, 04.12.1952 - 5 StR 745/52
Rechtsmittel
Diese Erklärung kann aber nicht nur ausdrücklich, sondern auch in schlüssiger Weise abgegeben worden (vgl. RGSt 64, 339 [341]).
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