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Rechtsprechung
   RG, 28.03.1930 - I 244/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,297
RG, 28.03.1930 - I 244/30 (https://dejure.org/1930,297)
RG, Entscheidung vom 28.03.1930 - I 244/30 (https://dejure.org/1930,297)
RG, Entscheidung vom 28. März 1930 - I 244/30 (https://dejure.org/1930,297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 78
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Die auf die Vorhalte abgegebenen Erklärungen waren alsdann die verfahrensrechtlich zulässige Grundlage, auf die sich das Urteil stützt, nicht aber die (nicht verlesenen) polizeilichen Niederschriften (RGSt 64, 78, 79).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste …

    Daraus läßt sich in Verbindung mit der - sonst allerdings ungenauen (RGSt 64, 78) - Wendung, die Akten seien "zum Gegenstand der Verhandlung gemacht" worden, hier entnehmen, daß der Vorsitzende den Inhalt der Beiakten entweder durch einen zusammengefaßten Vortrag bekanntgegeben oder durch Vorhalt an einen Angeklagten, Zeugen oder Sachverständigen festgestellt hat.
  • BGH, 28.01.1956 - 1 StR 560/55

    Rechtsmittel

    Der Sachverständige, der in der Sitzungsniederschrift vom 8. März 1951 (Bl. 88 d.A. 1 Ls 25/51) als Anstaltsarzt bezeichnet wird, hat zwar einer Behörde angehört; es ist aber nicht ersichtlich, daß er diese vertreten hat (RGSt 64, 78, 80; BayObLGSt 1950/51 S 304, 305).

    Zwar dürfen nach ständiger Rechtsprechung auch aus nicht verlesbaren Urkunden Vorhaltungen zu dem Zwecke gemacht werden, die befragte Person zu Äußerungen auf den Vorhalt zu veranlassen (u.a. RGSt 64, 78; BGHSt 3, 199, 201 [BGH 23.09.1952 - 1 StR 750/51]; BGH LM StPO § 250 Nr. 2).

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