Rechtsprechung
| RG, 13.03.1931 - I 44/31 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1931,335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 203
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69
Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen …
Nachmachen ist eine derartige körperliche Behandlung einer Sache, daß sie mit einer anderen Sache, die sie in Wirklichkeit nicht ist, verwechselt werden kann (RGSt 65, 203, 204); Geld ist dann nachgemacht, wenn es den Anschein gültigen echten Geldes erregt und im Geldverkehr den Arglosen zu täuschen vermag (BGH NJW 1952, 311, 312 [BGH 04.10.1951 - 3 StR 640/51]; 1954, 564 [OLG Bremen 24.08.1953 - 1 W 270/53]; BGH Urteil vom 10. Juli 1953 - 2 StR 142/53). - BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
Rechtsmittel
Dieser Angriff scheitert schon daran, dass nach den Feststellungen der Strafkammer das von den Angeklagten hergestellte Klischee nicht ohne weitere erhebliche Verbesserungen für den gedachten Zweck verwendbar und deshalb keine zur Herstellung von Papiergeld dienliche Form gewesen ist (RGSt 65, 203). - BGH, 26.04.1966 - 1 StR 74/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Verabredung eines Münzverbrechens - …
Unbedenklich - vom Boden der bisherigen Feststellungen - ist die Ansicht des Landgerichts, die Tätigkeit des Angeklagten und seines Tatgenossen J. sei nicht über Vorbereitungshandlungen zur Falschmünzerei gediehen, weil das Nachmachen der österreichischen Banknoten noch nicht in Angriff genommen worden sei (vgl. RGSt 65, 203, 204 f), und in diesen Vorbereitungshandlungen sei auch kein selbständiges Vergehen gegen § 151 StGB zu finden, weil das zu dem Druck der Geldscheine nach dem vorgesehenen Verfahren erforderliche Metallklischee noch nicht gebrauchsfertig hergestellt worden sei (vgl. RGSt 55, 283; RG JW 1933, 2143 Nr. 27).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.