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Rechtsprechung
   RG, 21.05.1931 - II 976/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,309
RG, 21.05.1931 - II 976/30 (https://dejure.org/1931,309)
RG, Entscheidung vom 21.05.1931 - II 976/30 (https://dejure.org/1931,309)
RG, Entscheidung vom 21. Mai 1931 - II 976/30 (https://dejure.org/1931,309)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 299
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …

    Es ist daher zweckmäßig, daß der Verhinderungsgrund schriftlich festgehalten wird (so schon RGSt 65, 299, 301 für § 67 GVG); unerläßlich ist das aber nicht, wenn die Feststellung sonst in einer ausreichend sicheren Weise getroffen wird.
  • BGH, 03.10.1961 - 1 StR 314/61

    Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen - Unterbrechung der Verjährung - …

    Der Beschluß wird mit der letzten Unterschrift wirksam (RGSt 65, 299, 300).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 446/58

    Möglichkeit der Fassung eines Präsidialbeschlusses im Umlaufverfahren - …

    Zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehörte auch die Möglichkeit, Präsidialbeschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen (vgl. RGSt 65, 299 = JW 1931, 3560 Nr. 25, auf die auch die nichtveröffentlichten Urteile 4 StR 494/55 vom 26. Januar 1956 und II ZR 137/56 vom 13. Februar 1958 Bezug nehmen, ferner LK Anm. 9 zu § 64 GVG).
  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 82/57
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  • BGH, 26.01.1956 - 4 StR 494/55

    Rechtsmittel

    Eine schriftliche Beschlußfassung im Wege des Umlaufs bei den Mitgliedern des Präsidiums wäre mithin nicht unzulässig (RGSt 65, 299).
  • BGH, 20.10.1964 - 5 StR 365/64

    Prüfung der vorschriftsmäßigen Besetztung einer Jugendkammer

    Da eine solche zwar zweckmäßig sein mag, das Gesetz sie aber nicht vorschreibt (vgl. RGSt 65, 299, 301; BGH 4 StR 639/53 vom 22. April 1954 und 4 StR 494/55 vom 26. Januar 1956), genügen die mündliche Feststellung der Verhinderung und die mündliche Bestimmung des Vertreters den Anforderungen des § 67 GVG.
  • BGH, 18.05.1965 - 1 StR 94/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Deshalb haben das Reichsgericht und zunächst auch der Bundesgerichtshof es genügen lassen, daß die Verhinderung eines Richters mündlich oder sogar stillschweigend durch die Bestellung eines Vertreters festgestellt wurde, wobei freilich bereits mehrfach die Zweckmäßigkeit betont wurde, den Verhinderungsgrund schriftlich festzuhalten (für § 67 GVG: RGSt 65, 299, 301; BGH Urteil von 22. April 1954 - 4 StR 639/53; allgemein: BGH Urteil von 26. Januar 1956 - 4 StR 494/55).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 639/53

    Rechtsmittel

    Für derartige, eilbedürftige Entschliessungen ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben (RGSt 65, 299, 301), mag auch, wie der hier zu entscheidende Fall zeigt, eine schriftliche Hiederlegung zweckmässig sein.
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