Rechtsprechung
| RG, 24.06.1931 - II 636/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 322
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68
Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG; …
Dafür, daß dies erforderlich gewesen wäre, beruft sich die Revision auf das Urteil RGSt 65, 322, 330. Nach ihm kann aber "die Ablehnung eines Beweisantrages auf die Unerheblichkeit der behaupteten Tatsachen nur gestützt werden, wenn das Gericht schon zur Zeit der Entschließung über den Antrag davon überzeugt ist", daß die Beweisbehauptung "die zu treffende Entscheidung keinesfalls zu beeinflussen vermag. - BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85
Anforderungen an die Sachbeschwerde - Stattfinden der Hauptverhandlung zeitweise …
Im übrigen ist die Frage der Erheblichkeit im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Beweisantrag schon dann zu bejahen, wenn nicht auszuschließen ist, daß das Vorbringen die Entscheidung in irgendeiner Weise beeinflussen kann (RGSt 65, 322, 330).Das Gericht ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, den Angeklagten auf die Bedeutungslosigkeit der aus anderen Gründen abgelehnten Beweiserhebung hinzuweisen (RGSt 65, 322, 330;… BGH GA 1972, 272, 273;… Urt. vom 5. Februar 1978 - 1 StR 535/78 - bei Holtz, MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
- BGH, 05.12.1978 - 1 StR 535/78
Verstoß gegen die rechtliche Hinweispflicht und den Grundsatz der Gewährung …
Für eine Wahrunterstellung reicht es aus, wenn zur Zeit der Beschlußfassung nicht auszuschließen ist, daß die vorgebrachte Tatsache die Entscheidung in irgendeiner Weise beeinflussen kann (RGSt 65, 322, 330;… BGH GA 1972, 272).Sie war auch nicht genötigt, den Angeklagten vor Urteilsverkündung darauf hinzuweisen, daß sie die behauptete und von ihr als wahr unterstellte Tatsache nach der Urteilsberatung als nicht mehr erheblich ansehe (RGSt 65, 322, 330;… BGH GA 1972, 272).
- BGH, 08.10.1974 - 1 StR 463/74
Strafbarkeit wegen menschengefährdender Brandstiftung, Diebstahls in zwei Fällen …
Auf die eine oder andere Möglichkeit, die die Beweistatsachen als unerheblich erscheinen läßt, brauchte die Strafkammer vor der Urteilsverkündung nicht hinzuweisen und in den Urteilsgründen nicht einzugehen (vgl. BGH NJW 1961, 2069; BGH bei Dallinger MDR 1971, 897; RGSt 65, 322, 330).Er hält vielmehr daran fest, daß es einer solchen Unterrichtung grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BGH NJW 1961, 2069; BGH bei Dallinger MDR 1971, 897; RGSt 65, 322, 330).
- BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79
Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der …
Der Senat bemerkt jedoch, daß es in der Regel nicht zu beanstanden ist, wenn das Gericht den Wandel seiner Auffassung den Verfahrensbeteiligten vor der Urteilsverkündung in den Fällen nicht bekanntmacht, in denen sich bei der Urteilsberatung ergibt, daß eine als wahr unterstellte Tatsache aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht entseheidungserheblich ist (RGSt 65, 322, 330; BGH NJW 1961, 2069; BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]). - BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77
Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines …
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer die in Rede stehenden Tatsachen zunächst als wahr behandelt, bei der Urteilsfindung aber als unerheblich angesehen hat; über diesen Wechsel der Auffassung bedurfte es auch keiner Unterrichtung des Angeklagten (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 463/74; BGH NJW 1961, 2069; BGH bei Dallinger MDR 1971, 897; RGSt 65, 322, 330). - BGH, 29.10.1968 - 1 StR 394/68
Rechtsmittel
Das stand aber der Wahrunterstellung nicht entgegen; denn immerhin war die Beweiserheblichkeit nicht von vornherein sicher zu beurteilen (vgl. RGSt 65, 322, 330; BGH Urteil vom 31. Oktober 1961 - 5 StR 260/61). - BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Strafbarkeit wegen Notzucht und Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der …
Für die Wahrunterstellung reicht es daher aus, wenn die vorgebrachte Tatsache die Entscheidung in irgendeiner Weise zu beeinflussen vermag (RGSt 65, 322, 330; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70). - BGH, 25.10.1966 - 1 StR 402/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls in Tatmehrheit …
Da es grundsätzlich dem Vorsitzenden innerhalb seiner Befugnis nach § 221 StPO nicht verwehrt ist, auch vor Beginn der Hauptverhandlung schriftlichen oder mündlichen Verkehr mit dem Angeklagten, den Zeugen oder Sachverständigen aufzunehmen (RGSt 65, 322), konnte ferner das zwischen Landgerichtsdirektor K. und dem Zeugen Walter A. am 24. September 1965 zufällig auf der Geschäftsstelle geführte kurze Gespräch über weitere Belastungstatsachen keinen vernünftigen Grand abgeben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. - BGH, 01.12.1965 - 2 StR 465/65
Verurteilung wegen Betruges - Strafschärfung für gefährliche …
Im Gegenteil macht ihm die Strafprozeßordnung in dem Verfahrensabschnitt zwischen der Eröffnung des Hauptverfahrens und der Hauptverhandlung zur Pflicht, alles zu tun, um die Nachteile einer ungenügend vorbereiteten Hauptverhandlung abzuwenden und ihren reibungslosen Ablauf zu sichern (vgl. RGSt 65, 322). - BGH, 11.03.1954 - 4 StR 786/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.01.1970 - 1 StR 564/69
Anforderungen an die Rüge der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines …
- BGH, 31.10.1967 - 1 StR 392/67
Verletzung einer Aufklärungspflicht durch unterlassene Vernehmung von Zeugen - …
- BGH, 31.10.1961 - 5 StR 260/61
Rechtsmittel
- BGH, 02.10.1958 - 4 StR 293/58
Rechtsmittel
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