Rechtsprechung
| RG, 18.12.1930 - III 781/30 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 59
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55 Zwischen § 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 2 OpiumG besteht daher Gesetzeseinheit (RGSt 65, 59 und BGHSt 7, 248).
- BGH, 14.02.1955 - 3 StR 479/54 Ein Bezugsschein nach § 4 OpiumG kann nämlich nur solchen Personen ausgestellt werden, die eine Erlaubnis nach § 3 des Gesetzes besitzen (vgl. Anselmino-Hamburger, Opiumgesetz S. 114; RGSt 65, 59).
Dagegen hat er entgegen der Ansicht des Landgerichts den § 10 Abs. 1 Nr. 2 OpiumG nicht verletzt, weil diese Vorschrift nur verletzen kann, wer bereits eine Erlaubnis nach § 3 OpiumG besitzt (RGSt 65, 59).
- BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51 Das aus späteren ergänzenden Vorschriften (§ 2 Abs. 5 OpiumG 1920 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen) von der Rechtsprechung zutreffend gefolgerte weitere förmliche Erfordernis des Rezeptzwangs (vgl. RGSt 62, 284 [383 ff]; 65, 59) diente nur dazu, die Kontrolle des Verkehrs mit BtM zu verstärken.
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