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Rechtsprechung
   RG, 23.06.1932 - III 82/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,304
RG, 23.06.1932 - III 82/32 (https://dejure.org/1932,304)
RG, Entscheidung vom 23.06.1932 - III 82/32 (https://dejure.org/1932,304)
RG, Entscheidung vom 23. Juni 1932 - III 82/32 (https://dejure.org/1932,304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 298
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht von einer Urkunde Gebrauch, wer dem zu täuschenden Gegenüber die sinnliche Wahrnehmung der Urkunde ermöglicht (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. März 1951 - 2 StR 38/51, BGHSt 1, 117, 120; vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 567/51, BGHSt 2, 50, 52; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65; vgl. bereits RGSt 41, 144, 146 f.; 66, 298, 312 f.).

    Wie bereits das Reichsgericht - und ihm folgend der Bundesgerichtshof - überzeugend herausgearbeitet hat, gebraucht eine Urkunde, wer deren sinnliche Wahrnehmung ermöglicht, also die Urkunde zur Kenntnis der zu täuschenden Person bringt (RGSt 41, 144, 146 f.; 66, 298, 312 f.; BGH, Urteile vom 20. März 1951 - 2 StR 38/51, BGHSt 1, 117, 120; vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 567/51, BGHSt 2, 50, 52; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65).

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 146/19

    Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht von einer Urkunde Gebrauch, wer dem zu täuschenden Gegenüber die sinnliche Wahrnehmung der Urkunde ermöglicht (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. März 1951 - 2 StR 38/51, BGHSt 1, 117, 120; vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 567/51, BGHSt 2, 50, 52; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65; vgl. bereits RGSt 41, 144, 146 f.; 66, 298, 312 f.).

    Wie bereits das Reichsgericht - und ihm folgend der Bundesgerichtshof - überzeugend herausgearbeitet haben, gebraucht eine Urkunde, wer deren sinnliche Wahrnehmung ermöglicht, also die Urkunde zur Kenntnis der zu täuschenden Person bringt (vgl. RGSt 41, 144, 146 f.; 66, 298, 312 f.; BGH, Urteile vom 20. März 1951 - 2 StR 38/51, BGHSt 1, 117, 120; vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 567/51, BGHSt 2, 50, 52; vom 21. Dezember 1988 - 2 StR 613/88, BGHSt 36, 64, 65).

  • BGH, 21.12.1988 - 2 StR 613/88

    Nicht zwingend Bestrafung wegen Urkundenfälschung bei Gebrauch einer unechten …

    Eine gefälschte Urkunde gebraucht, wer sie demjenigen, der durch sie getäuscht werden soll, so zugänglich macht, daß dieser sie wahrnehmen kann (RGSt 41, 144, 146 f; 66, 298, 312 f; RG HRR 1940 Nr. 1272;… BGH GA 1973, 179;… Lackner, StGB 17. Aufl. § 267 Anm. 5;… Maurach/Schroeder, Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 2, 6. Aufl. S. 111; Otto JuS 1987, 769).
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
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  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 166/54

    Rechtsmittel

    Aber erst wenn dies geschieht, die Geschäftspapiere z.B. für einen Prüfer bereitgelegt werden und diesem nunmehr ohne weiteres zur Einsicht offenstehen, wird von ihnen Gebrauch gemacht (vgl RGSt 66, 298 [312, 313]; RG HRR 1940, 1272).

    Sollten seine Geschäftsunterlagen mit den unechten Urkunden im Ermittlungsverfahren beschlagnahmt, also ohne seinen Willen zur Kenntnis der Behörden gekommen sein, so hätte er von ihnen nicht Gebrauch gemacht (vgl RGSt 66, 298 [312]).

  • BGH, 01.06.1954 - 5 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Die Angeklagte machte von ihnen erst dann Gebrauch, wenn sie sie z.B. für einen Prüfer bereitlegte, so daß sie diesem ohne weiteres nur Einsicht offenstanden (vgl. RGSt 66, 298 [312,313]; RG HRR 1940, 1272).

    Sollten die Buchungsunterlagen mit den unechten Urkunden im Strafverfahren beschlagnahmt worden, also ohne den Willen der Angeklagten zur Kenntnis der Behörde gekommen sein, so hätte sie von ihnen nicht Gebrauch gemacht (vgl. RGSt 66, 298 [312]).

  • BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61

    Aktive teilweise fortgesetzte Bestechung eines Beamten - Anregung zum …

    Dazu genügt es freilich, wenn die Urkunde zur Kenntnisnahme des zu Täuschenden so bereit gelegt wird, daß diesem ohne weiteres der Zugriff darauf offen steht, daß also die Urkunde seiner Verfügung unterliegt (vgl. RGSt 66, 298, 312 f; BGH 1 StR 694/59 vom 23. Februar 1960).
  • BGH, 02.09.1954 - 3 StR 687/53

    Rechtsmittel

    Hat er aber nicht persönlich den in den Steuergesetzen für die Entstehung der Steuerschuld bestimmten Tatbestand erfüllt, sondern beruht seine Steuerpflicht nur auf seiner strafrechtlichen Mitwirkung an der Steuerverkürzung eines andern, so ist § 468 BAbgO nicht anzuwenden (RGSt 66, 298 [301]; RG JW 1935, 1631 Nr. 13).
  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 30/64

    Rechtsmittel

    Gebrauch gemacht wurde von ihnen vielmehr erst, wenn sie z.B. einem Prüfer zum Zwecke der Einsicht zur Verfügung gestellt wurden (RGSt 66, 298, 312; RG RStBl 1935, 131; BGH, Urteile vom 1. Juni 1954 - 5 StR 190/54 - und vom 16. November 1954 - 5 StR 344/54 -).
  • BGH, 01.07.1954 - 4 StR 142/54

    Rechtsmittel

    Im übrigen war das Landgericht bei der Feststellung des äußeren Tatbestandes auch nicht an die im Besteuerungsverfahren getroffenen Entscheidungen der Finanzbehördenhinsichtlich der eingetretenen Steuerverkürzung gebunden; denn diese Bindung (§ 468 RAbgO) besteht nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht im Verfahren gegen den Gehilfen, weil sie eine persönliche Steuerpflicht voraussetzt (RGSt 66, 298, [301]).
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