Rechtsprechung
| RG, 03.12.1931 - II 1046/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 36
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Rechtsmittel
Entsprechend ist auch bei Auslegung des früheren § 2 StGB 121 der Fassung vor dem Gesetz vom 28. Juni 1935 (RGBl I S 839) - siehe jetzt Art. 103 Abs. 2 Gr.G - die fortgesetzte Handlung erst mit dem Abschluss aller zu ihr gehörenden Einzelakte als "begangen" angesehen worden (RGSt 56, 54; 66, 36). - BGH, 24.01.1952 - 4 StR 235/51
Rechtsmittel
Wäre aber so ein strafbarer Vorsatz auch noch nach dem 14.9.1949 weiterhin betätigt worden, dann würde die Straftat in jeden Fall auch noch nach diesem Zeitpunkt begangen sein (RGSt 66, 36 f). - BGH, 04.10.1951 - 4 StR 384/51
Rechtsmittel
Die Frage, ob bei einer fortgesetzten Tat, die teilweise vor und teilweise nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs begangen worden ist, § 15 RJGG anzuwenden ist (…so LK 6. Aufl § 15 RJGG Anm II, Kümmerlein RJGG, 1944, § 15 Anm 1), oder ob schlechthin das Erwachsenenstrafrecht Anwendung zu finden hat (…so Schwarz StGB 14. Aufl § 15 RJGG Anm 2; vgl auch RGSt 66, 36 f), kann dahingestellt bleiben, da der Beschwerdeführer durch seine Verurteilung zu Jugendgefüngnis anstelle von Gefängnis nicht beschwert ist.
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