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| RG, 09.11.1931 - II 515/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 8
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81
Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen …
Der Grundsatz, daß jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein muß (RGSt 4, 367, 370; 62, 216; 66, 8; RG DRiZ (Rspr.) 1931 Nr. 135; RG JW 1938, 1814 Nr. 20), steht dem nicht entgegen. - OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02
Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu …
Insbesondere hinsichtlich des Schuldspruchs können Berufungsgerichte auf Feststellungen der ersten Instanz Bezug nehmen, sofern durch die Bezugnahme die Gesamtdarstellung nicht unklar wird und genau angegeben ist, in welchem Umfang der Inhalt des erstinstanzlichen Urteils übernommen wird (vgl. schon RGSt 59, 78; 59, 427; 66, 8; OLG Hamm NJW 1952, 77; OLG Stuttgart NJW 1968, 1792; Die Justiz 1979, 270; OLG Celle NStZ 1989, 340; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 369;… Gollwitzer a.a.O. Rdn 29;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn 2a). - BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81
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Revisionsgerichtlicher Überprüfung vermag ein solches Verfahren aber nur standzuhalten, wenn der Umfang der Bezugnahme klar und zweifelsfrei ist (RGSt 59, 78; 59, 427, 428; 66, 8;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 267 Rdn. 11; KK - Hürxthal § 267 Rdn, 5).
- BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
Rechtsmittel
Die Strafkammer hat jedoch offensichtlich nicht alle wesentlichen Teile der Schrift in den Urteilsgründen dargestellt, wie dies erforderlich gewesen wäre, um dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung zu ermöglichen (RGSt 66 S. 8, 9;… BGH StR 661/53 vom 23. September 1954, S. 3, in dem der Verteidigung bekannten Fall Pfriem/Möller [LG Wuppertal]). - BGH, 28.06.1965 - StbSt (R) 1/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Sonst aber muß das Urteil die maßgeblichen Tatsachen angeben und aus sich Heraus verständlich sein (§ 267 Abs. 1, 3 StPO; vgl. RGSt 62, 216; 66, 8; BGH LM StPO § 267 Abs. 3 Nr. 3; NJW 1962, 59, 60 [BGH 31.10.1961 - 1 StR 401/61]; Fuhrmann JR 1962, 81). - BGH, 01.09.1954 - 6 StR 40/54
Rechtsmittel
Für den Fall der Verurteilung ergibt sich das aus § 267 Abs. 1 StPO, wonach die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben müssen, in denen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden (RGSt 62, 216; 66, 8). - OLG Stuttgart, 07.02.1979 - 3 Ss (3) 24/79
Gelockertes Bezugnahmeverbot für Berufungsurteile bei zweifelsfreier Angabe des …
In ihnen darf Bezug genommen werden auf die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen des Urteils erster Instanz, und zwar mit der Einschränkung, dass genau und zweifelsfrei anzugeben ist, in welchem Umfang das Berufungsgericht die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen übernimmt (RGSt 59, 78; 66, 8; OLG Stuttgart GA 1968, 285; Die Justiz 1973, 332; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1974, 98; OLG Köln MDR 1954, 566 [OLG Köln 28.05.1954 - Ss 100/54] ; VHS 7, 219; Löwe-Rosenberg, StPO 23. Auflage § 267 Hdn. - BGH, 23.09.1954 - 3 StR 661/53
Rechtsmittel
Der wesentliche Inhalt der Schriften ist also in das Urteil aufgenommen, so dass dessen Gründe in sich verständlich sind (vgl. RGSt 66, 8).
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