Rechtsprechung
| RG, 11.01.1932 - III 717/31 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 81
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des …
§ 12 UWG ist ferner nur anwendbar, soweit nicht nach einer anderen Bestimmung eine schwere Strafe verwirkt ist; das gilt auch für § 12 Abs. 2, obwohl es dort nicht ausdrücklich hervorgehoben ist (RGSt 66, 81).Für die Anwendung des § 12 gilt es gleich, ob die gewerblichen Leistungen von dem Geber der Vorteile (oder von dem Dritten, in dessen Interesse der Geber handelt) bezogen werden sollen oder aber von dem Geschäftsherrn des Empfängers der Vorteile (RGSt 66, 81; 72, 132).
Unlauter war das diesen angesonnene und von ihnen zugesagte Verhalten deshalb, weil sie, wenn sie ihre Zusage hielten, ihren Vorgesetzten nicht mehr nach rein sachlichen Gesichtspunkten, sondern unter dem Einfluss der empfangenen oder erwarteten Vorteile berieten (RGSt 66, 81; 72, 289).
Unerheblich ist, ob M. und P. hernach auch unlauter in diesem Sinne gehandelt haben (RGSt 66, 81).
- BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89
Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters
Es genügt mithin, daß der Bestechende mit der Möglichkeit des Wettbewerbs anderer gerechnet hat (vgl. RGSt 66, 81, 82; BGHSt 10, 358, 367 f.;… Fuhrmann aaO § 12 UWG Anm. 2 b;… Baumbach/Hefermehl aaO Einl UWG Rdn. 214, 216, 222). - BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82
Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und …
Die Ansicht, § 12 UWG richte sich nicht gegen pflichtwidriges Verhalten des Bestochenen gegenüber dem Geschäftsherrn, sondern wolle die Mitbewerber gegen bestimmte Formen des unlauteren Wettbewerbs schützen (RGSt 47, 183, 185; 48, 291, 295; 58, 429; 66, 81, 82; RG JW 1935, 363, 365 f.;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. § 12 UVG Rdn. 12;… Reimer/v. Gamm a.a.O. § 12 UVG Rdn. 9; differenzierter: BGH GRUR 1968, 587, 589;… v. Godin, Wettbewerbsrecht 2. Aufl. § 12 UVG Anm. 1;… Ebermayer a.a.O. § 12 UVG Anm. 2), stellt eine Kurzformel zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unlauteres Verhalten" dar, die für diesen Zweck im Ergebnis brauchbar sein mag, in der Einengung des Schutzzwecks jedoch weder mit der Entstehungsgeschichte noch mit dem Ziel der Vorschrift vereinbar ist.
- BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64
Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung …
Dabei ist unerheblich, ob der Angeklagte für den Fall der Ablehnung in der Tat einen Abbruch oder zumindest einen Abbau der Geschäftsbeziehungen im Sinne gehabt hat; es genügt, daß er, ausdrücklich oder auch nur stillschweigend, bei dem Mitangeklagten diesen Eindruck hervorrufen wollte und hervorgerufen hat, und daß es daraufhin zu der Unrechtsvereinbarung gekommen ist (vgl. RGSt 66, 81, 83; 68, 70, 76; ferner zu § 332 StGB BGHSt 15, 88, 97 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 239, 242 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 352, 356) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]. - BGH, 19.06.1963 - 2 StR 116/63
Rechtsmittel
Wie die Merkmale dieses Tatbestands zu verstehen sind, ist in RGSt 66, 81 ff dargelegt. - BGH, 10.08.1951 - 4 StR 326/51
Rechtsmittel
Sie ist also nicht anzuwenden, wenn die von ihr mit Strafe bedrohte Handlung in Tateinheit mit Betrug begangen worden ist (RGSt 66, 81, 84; 76, 335, 337).
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