Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 20.03.1933 - II 1509/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,321
RG, 20.03.1933 - II 1509/32 (https://dejure.org/1933,321)
RG, Entscheidung vom 20.03.1933 - II 1509/32 (https://dejure.org/1933,321)
RG, Entscheidung vom 20. März 1933 - II 1509/32 (https://dejure.org/1933,321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1933,321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle …

    Strafgrund der Qualifikation ist nämlich, dass zu der Ehrverletzung noch eine - nicht zwingend den Körperverletzungsdelikten unterfallende - besondere tatsächliche Einwirkung hinzukommt, die gerade durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine intensivierte Missachtung des Geltungsanspruchs zum Ausdruck bringt (vgl. RGSt 67, 173 ff.; 70, 245 ff. 250).
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 270/53

    Rechtsmittel

    Damit hat der Tatrichter aber nicht den Maßstab des Gesetzes angelegt, das bei den Verbrechen wider die Sittlichkeit das bloss Schamlose von Unzüchtigen unterscheidet, wie das in § 184 a StGB deutlich zum Ausdruck kommt; deshalb hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. z.B. RGSt 67, 173) durchweg verlangt, das Tun müsse geeignet sein, das "Scham- und Sittlichkeitsempfinden" in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen.

    Vor dieser Ausuferung des Verbrechenstatbestandes hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 1, 168, 174 gewarnt; auch die Volksanschauung wertet eine nur schamverletzende oder anstössige Zudringlichkeit , mag sie auch auf Sinnenlust beruhen, als blosse Beleidigung, nicht aber als eine mit Zuchthausstrafe bedrohte Verfehlung (vgl. BGHSt 1, 288; 2, 166, 167; RGSt 67, 173).

  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65

    Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung …

    Das wäre rechtlich zu beanstanden, wenn das Landgericht nur die drohenden Worte und Gebärden der Angeklagten als Beleidigungshandlungen angesehen hätte; denn eine tätliche Beleidigung setzt die Berührung des Körpers voraus (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 412/58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht