Rechtsprechung
| RG, 20.03.1933 - II 1509/32 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 67, 173
Wird zitiert von ... (16)
- OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle …
Strafgrund der Qualifikation ist nämlich, dass zu der Ehrverletzung noch eine - nicht zwingend den Körperverletzungsdelikten unterfallende - besondere tatsächliche Einwirkung hinzukommt, die gerade durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine intensivierte Missachtung des Geltungsanspruchs zum Ausdruck bringt (vgl. RGSt 67, 173 ff.; 70, 245 ff. 250). - BGH, 17.09.1953 - 4 StR 270/53
Rechtsmittel
Damit hat der Tatrichter aber nicht den Maßstab des Gesetzes angelegt, das bei den Verbrechen wider die Sittlichkeit das bloss Schamlose von Unzüchtigen unterscheidet, wie das in § 184 a StGB deutlich zum Ausdruck kommt; deshalb hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. z.B. RGSt 67, 173) durchweg verlangt, das Tun müsse geeignet sein, das "Scham- und Sittlichkeitsempfinden" in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen.Vor dieser Ausuferung des Verbrechenstatbestandes hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 1, 168, 174 gewarnt; auch die Volksanschauung wertet eine nur schamverletzende oder anstössige Zudringlichkeit , mag sie auch auf Sinnenlust beruhen, als blosse Beleidigung, nicht aber als eine mit Zuchthausstrafe bedrohte Verfehlung (vgl. BGHSt 1, 288; 2, 166, 167; RGSt 67, 173).
- BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung …
Das wäre rechtlich zu beanstanden, wenn das Landgericht nur die drohenden Worte und Gebärden der Angeklagten als Beleidigungshandlungen angesehen hätte; denn eine tätliche Beleidigung setzt die Berührung des Körpers voraus (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 412/58).
- OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02 Strafgrund der Qualifikation ist nämlich, dass zu der Ehrverletzung noch eine - nicht zwingend den Körperverletzungsdelikten unterfallende - besondere tatsächliche Einwirkung hinzukommt, die gerade durch die Verletzung der körperlichen Integrität eine intensivierte Missachtung des Geltungsanspruchs zum Ausdruck bringt (vgl. RGSt 67, 173 ff.; 70, 245 ff. 250).
- BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Rechtsmittel
Tätlich ist die Beleidigung nur bei unmittelbarer Einwirkung auf den Körper des Beleidigten (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH 1 StR 412/58 vom 21. Oktober 1958). - BGH, 09.04.1965 - 4 StR 142/65
Beleidigung der weiblichen Geschlechtsehre durch Zwang zum Anschauen des …
Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist nur bei unmittelbarer Einwirkung auf den Körper des Beleidigten die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen (vgl. RGSt 67, 173, 174; 70, 245, 250; BGH-NJW 1951, 368 [BGH 16.01.1951 - STR 3 45/50 ]). - BGH, 28.09.1954 - 2 StR 146/54
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nicht jede, selbst unbedeutende Berührung oder handgreifliche Zudringlichkeit, die auf Sinnenlust beruht, als Sittlichkeitsverbrechen anzusehen ist (RGSt 67, 173). - BGH, 18.06.1954 - 2 StR 282/53
Rechtsmittel
Im übrigen läge eine Beleidigung der Eltern und von Angehörigen "mittels einer Tätlichkeit" nur vor, wenn er ihren Körper berührte oder auf ihn einwirkte (RGSt 67, 173). - BGH, 16.10.1952 - 3 StR 218/52
Rechtsmittel
Tätliche Beleidigung liegt allerdings nicht vor, weil es hierzu einer Berührung des Körpers der Verletzten bedurft hätte (RGSt 67, 173). - BGH, 03.07.1964 - 4 StR 208/64
Rechtsmittel
Nicht jede geringfügige körperliche Berührung oder handgreifliche Zudringlichkeit oder eine sonstige Verhaltensweise, die einer gewissen äußeren Erheblichkeit entbehrt, ist als unzüchtige Handlung anzusehen, selbst wenn sie auf Sinnenlust beruht oder auf sie abzielt (RGSt 67, 173; RG DR 1943, 578; BGHSt 2, 164, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; BGH NJW 1954, 120 Nr. 27; 1962, 1628, 1630 Nr. 18; LM Nr. 13 zu § 176 Nr. 3 StGB). - BGH, 13.03.1951 - 2 StR 60/51
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1958 - 1 StR 412/58
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53
Rechtsmittel
- BGH, 16.10.1952 - 3 StR 312/52
Rechtsmittel
- BGH, 22.11.1951 - 3 StR 851/51
Rechtsmittel
- BGH, 03.04.1952 - 3 StR 1169/51
Rechtsmittel
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