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Rechtsprechung
   RG, 03.04.1933 - II 301/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,317
RG, 03.04.1933 - II 301/33 (https://dejure.org/1933,317)
RG, Entscheidung vom 03.04.1933 - II 301/33 (https://dejure.org/1933,317)
RG, Entscheidung vom 03. April 1933 - II 301/33 (https://dejure.org/1933,317)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 191
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    In der Rechtsprechung ist dies nie zweifelhaft gewesen (RGSt. 58, 113, 115; 67, 191, 193; 73, 52, 54; OGHSt. 1, 321, 330; BGH VRS 8, 119 und bei Dallinger MDR 1954, 335 sowie u.a. Urteil vom 17.Dezember 1958 - 2 StR 533/58).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81

    Annahme eines Tatbeitrags im Rahmen der Beihilfe durch Fortsetzen der Fahrt mit …

    Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 361/77

    Rücktritt vom Versuch einer Vorbereitungshandlung zum Mord - Frage eines …

    Beihilfe (§ 27 StGB) muß nicht zur Ausführung der Haupttat selbst geleistet werden, sie braucht sich nicht auf ein zur Haupttat gehörendes Tatbestandsmerkmal zu erstrecken, sie kann vielmehr schon zu bloßen Vorbereitungshandlungen des Täters geleistet werden und kann selbst schon vor dessen Entschließung zur Tat einsetzen; Voraussetzung ist dabei nur, daß die Haupttat mindestens zu einer Versuchshandlung führt (BGHSt 2, 146, 148; RGSt 58, 113, 114; 59, 376, 379; 67, 191, 193; vgl. BGHSt 14, 123, 128/129; 16, 12, 14 für die entsprechende Rechtslage bei der Mittäterschaft).
  • BGH, 14.02.1955 - 3 StR 459/54

    Rechtsmittel

    Ebensowenig ist notwendig, dass sein Tun den Erfolg der Haupttat mit verursacht oder erleichtert (RGSt 67, 191 [193]; 71, 176 [178]).
  • LG Hamburg, 05.06.1973 - 2/72

    Ludwig Hahn

    Hierfür ist nicht erforderlich, dass sein Handeln für den Erfolg der Haupttat kausal war (RGSt. 58, 113; RGSt. 67, 191, 193; RGSt. 71, 176, 178; RGSt. 73, 55, 54; BGH, Urteil vom 16.12.1954, abgedr.
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 361/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …

    Daß rechtfertigt die Annahme strafbarer Beihilfe; denn dafür ist es gleichgültig, ob der Gehilfe durch sein Tun eine Vorbereitungs- oder eine Ausführungshandlung des straffällig gewordenen Haupttäters unterstützt hat (RGSt 58, 113 f; 59, 376, 379; 67, 191, 193; BGH Urteile vom 14. Februar 1955 - 3 StR 459/54; S. 8 -, vom 17. Dezember 1958 - 2 StR 523/58; S. 9 - und vom 20. Februar 1959 - 4 StR 5/59; S, 10).
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