Rechtsprechung
| RG, 23.05.1933 - I 478/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 67, 233
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 31.01.1962 - 4 StR 340/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.02.1959 - 1 StR 668/58
Rechtsmittel
Dem steht nicht die vom Reichsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. u.a. RGSt 67, 233, 235; BGHSt 7, 305) vertretene Rechtsansicht entgegen, daß bei tateinheitlichem Zusammentreffen einer amnestiefähigen und einer nicht-amnestiefähigen Gesetzesverletzung die amnestierte außer Betracht bleibt; denn unter einer "nichtamnestiefähigen" Gesetzesverletzung ist hier nur eine solche zu verstehen, die vor dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes begangen und auf Grund einer besonderen Bestimmung dieses Gesetzes (z.B. § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 9 StFG 1954) von der Straffreiheit ausgeschlossen ist. - BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55
Rechtsmittel
Für diese ist, auch soweit sie in Tateinheit mit Steuervergehen, stehen - da die Straftaten sämtlich vor dem 15. September 1949 begangen sind - Straffreiheit schon durch das StFG 1949 gewährt, wenn die zu erwartende Gesamtstrafe die dort in den §§ 3, 4 Abs. 1 und 4, § 2 Abs. 1 bezeichnete Strafgrenze nicht, übersteigt (BGH 1 StR 594/52 vom 13. Oktober 1953; 3 StR 303/51 vom 21. Juni 1951; BGHSt 7, 305 für StFG 1954; RGSt 67, 233, 235). - BGH, 29.05.1952 - 3 StR 619/51
Rechtsmittel
Soweit sich der Angeklagte in den anderen Fällen derselben Straftaten, ausserdem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat, ist unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls Straffreiheit eingetreten; denn § 9 StFrG läßt nicht die Höhe der verwirkten Strafen, sondern die Art der Straftat entscheiden (vgl. für frühere Amnestien RGSt 53, 50; 67, 233).
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