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Rechtsprechung
   RG, 23.05.1933 - I 478/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,17
RG, 23.05.1933 - I 478/33 (https://dejure.org/1933,17)
RG, Entscheidung vom 23.05.1933 - I 478/33 (https://dejure.org/1933,17)
RG, Entscheidung vom 23. Mai 1933 - I 478/33 (https://dejure.org/1933,17)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.04.1955 - 2 StR 172/54
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  • BGH, 31.01.1962 - 4 StR 340/61
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  • BGH, 17.02.1959 - 1 StR 668/58

    Rechtsmittel

    Dem steht nicht die vom Reichsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. u.a. RGSt 67, 233, 235; BGHSt 7, 305) vertretene Rechtsansicht entgegen, daß bei tateinheitlichem Zusammentreffen einer amnestiefähigen und einer nicht-amnestiefähigen Gesetzesverletzung die amnestierte außer Betracht bleibt; denn unter einer "nichtamnestiefähigen" Gesetzesverletzung ist hier nur eine solche zu verstehen, die vor dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes begangen und auf Grund einer besonderen Bestimmung dieses Gesetzes (z.B. § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 9 StFG 1954) von der Straffreiheit ausgeschlossen ist.
  • BGH, 11.05.1956 - 1 StR 485/55

    Rechtsmittel

    Für diese ist, auch soweit sie in Tateinheit mit Steuervergehen, stehen - da die Straftaten sämtlich vor dem 15. September 1949 begangen sind - Straffreiheit schon durch das StFG 1949 gewährt, wenn die zu erwartende Gesamtstrafe die dort in den §§ 3, 4 Abs. 1 und 4, § 2 Abs. 1 bezeichnete Strafgrenze nicht, übersteigt (BGH 1 StR 594/52 vom 13. Oktober 1953; 3 StR 303/51 vom 21. Juni 1951; BGHSt 7, 305 für StFG 1954; RGSt 67, 233, 235).
  • BGH, 29.05.1952 - 3 StR 619/51

    Rechtsmittel

    Soweit sich der Angeklagte in den anderen Fällen derselben Straftaten, ausserdem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat, ist unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls Straffreiheit eingetreten; denn § 9 StFrG läßt nicht die Höhe der verwirkten Strafen, sondern die Art der Straftat entscheiden (vgl. für frühere Amnestien RGSt 53, 50; 67, 233).
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