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Rechtsprechung
   RG, 10.10.1933 - I 1011/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,21
RG, 10.10.1933 - I 1011/33 (https://dejure.org/1933,21)
RG, Entscheidung vom 10.10.1933 - I 1011/33 (https://dejure.org/1933,21)
RG, Entscheidung vom 10. Oktober 1933 - I 1011/33 (https://dejure.org/1933,21)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 337
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 06.09.1960 - 5 StR 130/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Hierfür genügt ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzungshandlung umschlagen kann und dadurch den Eintritt einer unmittelbaren Rechtsverletzung androht, wobei durch Hinausschieben der Abwehrhandlung der Erfolg der Abwehr gefährdet werden würde (vgl. RGSt 67, 337, 339).

    Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht (vgl. RGSt 67, 337, 340).

  • BGH, 16.01.1957 - 2 StR 591/56

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer verneint daher zu Recht eine Notwehr des Angeklagten gegenüber der berechtigten Abwehr der B. (RGSt 67, 337, 340).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 6/52
    Der Revision kann darin gefolgt werden, daß die Bestimmung des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Waffengebrauch der Forst- und Jagdschutzberechtigten vom 26. Februar 1935, wonach es als eine den Notwehrzustand begründende Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben namentlich anzusehen ist, wenn der flüchtende Jagdfrevler der Aufforderung, seine Waffe niederzulegen, nicht sofort nachkommt, der Ausdruck eines Erfahrungssatzes ist, der allgemein bei Prüfung der Notwehrvoraussetzungen gegenüber einem Wilderer anzuwenden ist, auch wenn der Schütze sich nicht auf die Vorschriften des Waffengebrauchsgesetzes berufen kann (vgl. RGSt 53, 132 [133]; 67, 337 [340];… Mitzschke-Schäfer a.a.O. S. 169).
  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 354/70

    Erschöpfende Würdigung eines festgestellten Sachverhalts in den Urteilsgründen - …

    Dabei könnte auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß seine Annäherung an den Nebenkläger mit einsatzbereiter Stichwaffe zumindest objektiv ausgesprochenen Angriffscharakter trug, jederzeit in eine Verletzungshandlung umschlagen konnte (vgl. RGSt 67, 337, 339) und eine vorbeugende Tätlichkeit des Nebenklägers geradezu herausforderte; das war für den Angeklagten - nach den bisherigen Feststellungen - ersichtlich ebenso voraussehbar, wie er damit rechnen mußte, daß der Nebenkläger nicht sogleich bemerken werde, nunmehr einen gefährlich bewaffneten Gegner vor sich zu haben.
  • BGH, 17.05.1955 - 1 StR 145/55

    Rechtsmittel

    Dieser in der Entscheidung RGSt 67, 337, 339 ausgesprochene Grundsatz gilt auch hier.
  • BGH, 03.10.1967 - 1 StR 384/67

    Biss in den Daumen als gebotene Notwehrhandlung

    Rechtlich bedenkenfrei konnte der Tatrichter den Biß in den Daumen als gebotene Notwehr des K. werten, so daß die weiteren Handlungen des Angeklagten nicht durch Notwehr gedeckt sind (RGSt 67, 337).
  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 60/65

    Gegenwärtiger Angriff im Sinne des Notwehrrechts - Gefahr des Erfolges einer …

    Demgegenüber weist die Revision zutreffend darauf hin, daß ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 53 Abs. 2 StGB auch in einem Verhalten liegen kann, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzungshandlung ausschlagen kann und dadurch den Eintritt einer unmittelbaren Rechtsverletzung androht, wobei durch Hinausschieben der Abwehrhandlung der Erfolg der Abwehr gefährdet werden würde (RGSt 67, 337, 339; BGH Urteil vom 6. September 1960 - 5 StE 130/60).
  • BGH, 26.09.1957 - 4 StR 43/57

    Rechtsmittel

    Eine solche Einstellung L.s, die - nicht nur nach der Meinung des Angeklagten, sondern in Wirklichkeit - unmittelbar in eine Verletzungshandlung umschlagen konnte und dadurch den Eintritt einer unmittelbaren Rechtsverletzung androhte, so daß ein weiteres Hinausschieben der Abwehr deren Erfolg in Frage gestellt haben würde, war rechtlich ebenfalls ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, der den Angeklagten zum Gegenangriff berechtigte (RGSt 16, 69 [71]; 53, 132; 67, 337 [339]).
  • BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53

    Rechtsmittel

    Auch ein unmittelbar bevorstehender Angriff ist gegenwärtig im Sinne des § 53 StGB, wenn unverzügliche Abwehr geboten erscheint und jedes Zögern den Erfolg der Verteidigung gefährden würde (RGSt 67, 337 [339]).
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