Rechtsprechung
| RG, 23.03.1934 - 4 D 225/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 110
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.02.1960 - 2 StR 1/60
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Ergänzung eines Strafurteils
Der Vorsitzende hat zudem dafür zu sorgen, daß die Verhandlung nicht durch abschweifende Ausführungen des Angeklagten gestört wird (RGSt 68, 110). - BGH, 18.06.1957 - 1 StR 130/57
Rechtsmittel
Dieser Angriff geht schon deshalb fehl, weil es der Verteidiger verabsäumt hat, gemäß § 238 Abs. 2 oder § 242 StPO die Entscheidung des Gerichts anzurufen (RGSt 47, 139; 68, 110; RG JW 1931, 950 Nr. 24; BGHSt 3, 368; BGH 1 StR 363/51 vom 30. Oktober 1951).
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