Rechtsprechung
| RG, 09.01.1934 - 1 D 1470/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 18
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51
Mehrfachbestrafung
Dabei hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Rechtssatz "ne bis in idem" ein mehrmaliges Verfahren wegen derselben Tat verhindern solle (vgl. RGSt 56, 161 [166]; 68, 18 [19]; 70, 26 [30]; 72, 99 [102]). - BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71
Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten …
Der Vorschrift des § 357 StPO liegt der Gedanke zugrunde, daß unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchbrechung der Rechtskraft aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit geboten erscheint, um - das Rechtsgefühl verletzende - Ungleichheiten bei der Aburteilung mehrerer Personen zu vermeiden (BGHSt 12, 335, 341 [BGH 23.01.1959 - 4 StR 428/58]; BGH LM StPO § 357 Nr. 10; RGSt 68, 18, 19; 71, 251, 252; vgl. auch BGHSt 20, 77, 80) [BGH 27.10.1964 - 1 StR 358/64].
- BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60
Mangelhafte Revisionsbegründung I
Zu dieser Prüfung und gegebenenfalls zur Einstellung des Verfahrens ist auch das Revisionsgericht verpflichtet (RGSt 68, 18; BGHSt 8, 269; 11, 393). - BGH, 27.10.1955 - 3 StR 316/55
Rechtsmittel
Die Entscheidungen RGSt 68, 18; 71, 251und BGH 4 StR 521, 54 vom 2. Dezember 1954 stehen nicht entgegen. - BGH, 20.12.1961 - 2 StR 550/61
Rechtsmittel
Er führt daher insoweit zur Einstellung des Verfahrens, und zwar nach § 357 StPO auch hinsichtlich des früheren Mitangeklagten K. (RGSt 68, 18; BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 141) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]. - BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61
Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen Teil des …
Sie muß auf die an den beiden Diebstählen mitbeteiligten Angeklagten, die nicht Revision eingelegt haben, erstreckt werden, denn § 357 StPO ist beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen sinngemäß anzuwenden (RGSt 68, 18; BGH 4 StR 521/54 vom 2. Dezember 1954). - BGH, 27.01.1959 - 1 StR 645/58
Rechtsmittel
§ 357 StPO, der an sich auch bei Verfahrenshindernissen Platz greift (RGSt 68, 18; BGHSt 10, 137, 141 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH 1 StR 552/58 vom 7. Januar 1959), ist daher nicht anwendbar. - BGH, 25.03.1954 - 3 StR 783/53
Rechtsmittel
Da es sich bei dem beanstandeten Rechtsfehler um die Verletzung einer verfahrensrechtlichen Vorschrift, nicht um eine solche des Strafgesetzes oder um das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses (RGSt 68, 18) handelt, kommt eine Erstreckung der Urteilsaufhebung auf die Mitangeklagten, die keine Revision eingelegt haben, nicht in Betracht. - BGH, 19.02.1954 - 4 StR 99/53
Rechtsmittel
- BGH, 07.01.1959 - 1 StR 552/58
Rechtsmittel
- BGH, 27.04.1966 - 2 StR 74/66
Bestehenbleiben einer Verurteilung bei Fehlen eines Beschlusses über die …
- BGH, 12.08.1959 - 2 StR 318/59
Rechtsmittel
- BGH, 13.11.1958 - 4 StR 705/57
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1953 - 3 StR 245/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1951 - 2 StR 1/50
Rechtsmittel
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