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Rechtsprechung
   RG, 18.06.1934 - 2 D 539/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,262
RG, 18.06.1934 - 2 D 539/34 (https://dejure.org/1934,262)
RG, Entscheidung vom 18.06.1934 - 2 D 539/34 (https://dejure.org/1934,262)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1934 - 2 D 539/34 (https://dejure.org/1934,262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.02.1953 - 4 StR 450/52

    Rechtsmittel

    Da mithin das Sitzungsprotokoll zur Zeit des Eingangs der Verfahrensrüge weder die Unterrichtung gemäss § 247 Abs. 1 Satz 2 StPO, noch ihre Unterlassung bewies, so hat das Revisionsgericht in freier Beweiswürdigung darüber zu befinden, ob die Unterrichtung erfolgt ist oder nicht (vgl. RGSt 68, 244).
  • BGH, 04.07.1972 - 5 StR 282/72

    Wiederherstellung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Vernehmung eines die zum …

    Hieraus folgt, daß das Revisionsgericht in freier Beweiswürdigung darüber zu befinden hat, ob die Öffentlichkeit vor der Verkündung des Urteils wiederhergestellt worden ist (vgl. BGH 4 StR 450/52 vom 5. Februar 1953 in MDR 1953, 273,; RGSt 57, 394; 68, 244).
  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 485/54

    Rechtsmittel

    Eine Protokollergänzung - sei es auch nur durch eine der Urkundspersonen - (BGH 4 StR 450/52 vom 5. Februar 1953; RGSt 68, 244) hat überhaupt nicht stattgefunden, war insbesondere bis zum Eingang der Revisionsrüge nicht einmal eingeleitet.
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