Rechtsprechung
| RG, 12.07.1934 - 2 D 770/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 295
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.11.1952 - 1 StR 462/52
Rechtsmittel
Mildernde Umstände sind grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die für die Beurteilung der Tat und des Täters in Betracht kommenden Tatsachen in ihrer Gesamtheit die Straftat in einem so milden Lichte erscheinen lassen, dass der Gesetzgeber bei der Aufstellung des ordentlichen Strafrahmens einen so milden Fall ersichtlich nicht in ihn hat einbeziehen wollen und dass aus diesem Grunde die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart sein würde (RGSt 58, 106; 68, 295).
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