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Rechtsprechung
   RG, 08.11.1934 - 3 D 506/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,202
RG, 08.11.1934 - 3 D 506/34 (https://dejure.org/1934,202)
RG, Entscheidung vom 08.11.1934 - 3 D 506/34 (https://dejure.org/1934,202)
RG, Entscheidung vom 08. November 1934 - 3 D 506/34 (https://dejure.org/1934,202)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
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  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63
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  • BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Die Verfallerklärung des § 335 StGB, die nach § 13 StFG 1954 von der Einstellung nicht berührt wird, ist allerdings nur gegen den Täter - Bestecher oder Bestochenen - auszusprechen, der das Bestechungsmittel in Händen hat oder, falls sich dieses nicht mehr "im Kreise der Täter" befindet, zuletzt gehabt hat (vgl. RGSt 54, 215; 68, 404; BGHSt 10, 237, 244) [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56].
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