Rechtsprechung
| RG, 15.11.1934 - 2 D 83/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 407
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.10.1995 - 1 StR 465/95
Anstreben eines Erfolges - Billigende Inkaufnahme - Erfolgsabwendungspflicht - …
Das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt für den Fall, daß der Täter den äußeren Tatbestand der Aussetzung mit - wenn auch nur bedingtem - Tötungsvorsatz verwirklicht (BGHSt 4, 113, 116; ebenso RGSt 68, 407, 409). - BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52
Rechtsmittel
In RGSt 68, 407 (409) hat das Reichsgericht zutreffend entschieden, dass dem Aussetzungsvorsatz neben einem zugleich gegebenen Vorsatz der Tötung strafrechtlich keine Beachtung mehr zu schenken sei; denn eine Gefährdungstat komme neben der Verletzungstat nicht als besondere Straftat in Betracht. - BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61 Der Gefährdungsgesichtspunkt verliert insoweit mit Rücksicht auf den Verletzungstatbestand seine Bedeutung (RGSt 68, 407, 409).
- BGH, 12.01.1954 - 1 StR 233/53
Rechtsmittel
In diesem Falle mag er den Tod zwar als möglich vorausgesehen haben; er muss und wird ihn in der Regel aber nicht billigen und kann bei solcher Gestaltung des inneren Tatbestandes nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsverbrechens bestraft werden (vgl RGSt 68, 407; BGHSt 4, 113).
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