Rechtsprechung
| RG, 13.02.1934 - 4 D 64/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 85
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis …
Geistliche und Bedienstete einer Kirche erfüllen seit der Trennung von Kirche und Staat im allgemeinen zwar nur kirchliche und keine staatlichen Aufgaben; nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts sind sie aber dann mittelbare Staatsbeamte, wenn sie Kirchenvermögen unter staatlicher Aufsicht verwalten (RGSt 63, 116; 68, 85; 71, 149). - BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89
Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters
Hierbei war die Frage, ob und in welchem Ausmaß die kirchliche Vermögensverwaltung staatlicher Aufsicht - insbesondere einem Informations- und Beanstandungsrecht der Staatsbehörden - unterliegt, nach dem zur jeweiligen Tatzeit am jeweiligen Tatort bestehenden Rechtszustand zu beurteilen (vgl. RGSt 2, 316; 3, 258; 13, 432; 14, 130; 57, 23; 63, 116; 68, 85; 71, 149; RG JW 1929, 3386; 1933, 1727; 1934, 2070; 1935, 1248; 1935, 3391; RG HRR 1939 Nr. 273; 1941 Nr. 459).
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