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Rechtsprechung
   RG, 02.03.1934 - 1 D 142/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,307
RG, 02.03.1934 - 1 D 142/33 (https://dejure.org/1934,307)
RG, Entscheidung vom 02.03.1934 - 1 D 142/33 (https://dejure.org/1934,307)
RG, Entscheidung vom 02. März 1934 - 1 D 142/33 (https://dejure.org/1934,307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.07.2001 - II B 73/00

    Steuerhinterziehung - VSt-Hinterziehung bei Neuveranlagung

    Dadurch haben sie das FA daran gehindert, das Überschreiten der Neuveranlagungsgrenzen auf vorangehende Veranlagungszeitpunkte zu prüfen (vgl. dazu Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25. Juni 1985 I 63/81, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1986, 95; siehe auch Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 2. März 1934 1 D 142/33, RGSt 68, 99, 104).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2004 - 1 K 325/01

    Zurechnung von Vermögen im Steuerrecht; Rechtmäßigkeit eines …

    Rn. 27 Soweit der BFH zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG) aus dem Jahre 1934 verweist (Urteil vom 2. März 1934 1 D 142/33, RGSt 68, 99, 104), hält der Senat diesen Hinweis nicht für tragfähig.
  • BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69

    Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden …

    Die Rechtspflicht des Angeklagten, das Finanzamt über den wahren Sachverhalt aufzuklären, ergab sich jedoch nach dem auch im Steuerstrafrecht geltenden allgemeinen Grundsatz aus seinem vorangegangenen gefährdenden Tun (RGSt 58, 130; 68, 99, 104; vgl. auch BGH NJW 1953, 1841).
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