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Rechtsprechung
   RG, 19.10.1934 - 1 D 910/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,219
RG, 19.10.1934 - 1 D 910/34 (https://dejure.org/1934,219)
RG, Entscheidung vom 19.10.1934 - 1 D 910/34 (https://dejure.org/1934,219)
RG, Entscheidung vom 19. Oktober 1934 - 1 D 910/34 (https://dejure.org/1934,219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 69, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Insoweit bedarf der in RGSt 69, 1 ff (vgl. auch. RG DJ 1936, 824) aufgestellte Grundsatz der Einschränkung; der dort entschiedene Fall lag übrigens wesentlich anders als der gegenwärtige.
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51
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  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76

    Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …

    Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Täter in der Absicht handelt, durch Täuschung über den Eintritt eines Versicherungsfalls für sich oder einen anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Gestalt der Versicherungssumme zu erlangen; sie fehlt daher bei der Feuerversicherung, wenn sie dahin geht, dem Versicherungsnehmer (Versicherten) eine ihm von Rechts wegen zustehende Brandentschädigung zu verschaffen (RGSt 69, 1; BGHSt 1, 209;… Lackner in LK, 9. Aufl. § 265 Rdn. 5-7 mit Nachweisen; abw. u.a. RGSt 75, 60 zu § 265 i.Verb. mit § 2 a.F. StGB; OLG Celle SJZ 50, 681).
  • BGH, 18.11.1955 - 5 StR 299/55

    Rechtsmittel

    Sie fehlt, wenn sie dahin geht, dem Versicherten eine ihm von Rechts wegen zustehende Brandentschädigung zu verschaffen (vgl BGHSt 1, 209 im Anschluß an RGSt 69, 1).
  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 349/53

    Rechtsmittel

    Eine solche Absicht ist nur gegeben, wenn der Täter für sich selbst oder einen anderen einen Vorteil erstrebt, der ganz oder teilweise rechtswidrig ist, also eine Versicherungssumme erlangen will, auf die der Versicherungsnehmer oder - bei Versicherung auf fremde Rechnung - der Versicherte keinen Anspruch hat (u.a. RGSt 62, 297; 69, 1; BGHSt 1, 209 und BGH 1 StR 878/51 vom 6. Juni 1952).
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