Rechtsprechung
| RG, 19.03.1935 - 1 D 108/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 164
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Eine derartige Kennzeichnung wäre nur dann geboten, wenn die erschwerenden Umstände eine selbständige tatbestandliche Qualifikation begründeten (RGSt 69, 164, 168; vgl. auch BGH LM StPO § 265 Nr. 17). - BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77
Revision Ablehnungsgesuch
Danach liegt ein besonders schwerer Fall nur vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, weil der ordentliche Strafrahmen angesichts der besonderen Strafwürdigkeit der Tat nicht ausreicht (vgl. u.a. RGSt 69, 164 [169]; BGHSt 2, 181 [182] und 5, 124 [130];… Dreher, a. a. O., § 46 Rdnr. 40). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen …
Eine strafbare Verabredung wird also nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Ausführung im Einzelnen noch offen bleiben (BGH MDR 1960, 595; RGSt 69, 164).
- BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80
Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des …
Doch kann der Senat die insoweit fehlenden Erwägungen des Tatrichters nicht nachholen, weil es bei einem Gehilfen für die Bewertung seiner Tat als besonders schwerer Fall nicht ohne weiteres ausreicht, daß sich die Haupttat - wie hier auch unter dem Gesichtspunkt des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtmG angenommen - als ein besonders schwerer Fall erweist; erforderlich wäre, daß die Beihilfehandlung, allerdings unter Mitberücksichtigung der vom Gehilfen unterstützten Haupttat, selbst als besonders schwer zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78;… Dreher-Tröndle, StGB, 39. Aufl., § 46 Rdn. 49; vgl. RGSt 69, 164, 170). - BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51
Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …
Da jede Persönlichkeit naturgemäss von besonderer Art ist, so kann eine von mehreren begangene schwer Straftat je nach Lebensalter, Reife, Vorleben und sonstiger Eigenart des einzelnen sowie je nach seinem persönlichen Verhalten vor und nach der Tat bei dem einen Teilnehmer einen besonders schweren Fall darstellen, hingegen bei dem anderen nicht als solcher anzusehen sein (RGSt 69, 164, 169, 240, 242; 73, 172, 176). - BGH, 27.09.1956 - 3 StR 178/56
Rechtsmittel
Wie die Urteilsgründe hinreichend ergeben, ist das Landgericht davon ausgegangen, daß ein besonders schwerer Fall nur in einem Hergang gefunden werden darf, der sich deutlich von dem gewöhnlichen Bilde einer strafbaren Handlung dieser Art abhebt, und zwar in dem Sinne, daß die Schuld des Täters so schwer wiegt, daß der ordentliche Strafrahmen zur Erreichung der Strafzwecke nicht ausreicht (RGSt 69, 164 [169]; BGH NJW 1952, 234 Nr. 31).Ein besonders schwerer Fall liegt nur dann vor, wenn die Strafwürdigkeit der Beihilfehandlung die gewöhnlichen Fälle dieser Art so überragt, daß der ordentliche Strafrahmen, zur Sühne nicht ausreicht (RGSt 69, 164, 169; BGHSt 5, 124, 130) [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53].
- BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74
Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall und wegen Nötigung …
Diese vom Tatrichter aus zu beurteilende Entscheidung beruht hier auf einer sehr eingehenden Würdigung aller die äußere und innere Tatseite betreffenden Umstände (vgl. BGHSt 2, 181, 182; 5, 124, 130; BGH NJW 1952, 234; 1953, 1480, 1481 sowie vorher RGSt 69, 164, 169 ff; 69, 240; 72, 205, 207; 73, 172, 176) und steht auch sonst im Einklang mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum. - BGH, 13.11.1958 - 4 StR 214/58
Einzelne und gruppenweise Erschiessung, Erhängung und tödliche Misshandlung von …
Sofern das Schwurgericht die Voraussetzungen des Mordes teilweise oder in allen Fällen verneinen sollte, wird zu prüfen sein, ob und inwieweit besonders schwere Fälle des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB) vorlagen (vgl. RGSt 69, 164, 169 ff; BGHSt 2, 181, 182) [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]. - BGH, 26.01.1968 - 4 StR 286/67
Rechtsmittel
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 313/67
(Versuchter) Totschlag und gefährliche Körperverletzung - Pflicht zur Beiziehung …
Es kommt hierbei nicht allein auf den Sachverhaltsunwert, sondern auf die Gesamtheit der äußeren und inneren Tatumstände an (RGSt 69, 164, 169: BGHSt 2, 181, 182) [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]. - BGH, 27.09.1966 - 1 StR 418/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Tateinheit mit …
- BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
Vorliegen eines schweren Raubes - Verabredung zu einem Verbrechen - Erpressung zu …
- BGH, 11.01.1955 - 1 StR 607/54
Rechtsmittel
- BGH, 07.05.1951 - 3 StR 130/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.06.1957 - 1 StR 201/57
Rechtsmittel
- BGH, 18.12.1952 - 4 StR 476/52
Rechtsmittel
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