Rechtsprechung
| RG, 13.11.1882 - 2672/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 7, 236
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.08.1952 - 1 StR 334/52
Rechtsmittel
Von der Ausübung des Richteramtes ist nach § 22 Nr. 4 StPO ein Richter auch dann ausgeschlossen, wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft nur die von dem nicht zeichnungsberechtigten Sachbearbeiter entworfenen Verfügungen über die Rücknahme des Steckbriefs gegen den Angeklagten und die Rücknahmenachricht an das Strafregister in Vertretung des zuständigen Abteilungsleiters unterzeichnet hat (im Anschluss an RGSt 7, 236; 28, 53; 57, 275).Diese Vorschrift soll das Ansehen der Rechtspflege selbst gegen den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit schützen; sie umfasst daher jede Art von amtlicher Tätigkeit in der Sache, gleichgültig ob es sich um sachliche oder förmliche, wesentliche oder untergeordnete Amtsgeschäfte handelt, und gleichgültig, ob der Beamte die Sache selbst bearbeitet oder eine von einem anderen Beamten entworfene Verfügung unterzeichnet hat, RGSt 7, 236; 28, 53; 57, 275.
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