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Rechtsprechung
   RG, 04.06.1936 - 5 D 390/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,272
RG, 04.06.1936 - 5 D 390/36 (https://dejure.org/1936,272)
RG, Entscheidung vom 04.06.1936 - 5 D 390/36 (https://dejure.org/1936,272)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1936 - 5 D 390/36 (https://dejure.org/1936,272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 224
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob der Beschwerdeführer die Schülerinnen zur Unzucht missbraucht hat, ist demgemäss an sich nicht anders als nach dem früheren Rechtszustand zu entscheiden Danach missbraucht der Täter den seiner Erziehung, Ausbildung, Aufsicht oder Betreuung anvertrauten Jugendlichen, wenn er ihn als Mittel zur Erregung oder Befriedigung der Wollust benutzt (u.a. RGSt 49, 178; 70, 224).
  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 249/51

    Rechtsmittel

    Dass in einen solchen Falle Zungenküsse als stark sinnliche Liebesbezeugung gegen das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verstossen, ist von der Rechtsprechung noch nicht in Zweifel gezogen worden (RGSt 70, 224; RG in JW 1938, 1878 und in HRR 1937, 475; OGHSt 2, 331, 333).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 35/62

    Rechtsmittel

    Dafür, daß es ein Zungenkuß (wie im Fall RGSt 70, 224, 225) war, ist nichts festgestellt, besteht auch kein Anhalt.
  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 309/65

    Anforderungen an die Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen - …

    Abweichend von der vom Reichsgericht vertretenen Auffassung (vgl. RGSt 70, 224) setzt "Unzuchttreiben" gemäß § 175 StGB eine zeitlich länger andauernde schamverletzende Handlung des Täters voraus.
  • BGH, 08.11.1960 - 5 StR 438/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Wenn das Landgericht UA S. 18 meint, daß das Unzuchttreiben gleichbedeutend mit der Vornahme unzüchtiger Handlungen sei, so entspricht dies zwar der früher vom Reichsgericht vertretenen Auffassung (vgl. RGSt 70, 224).
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