Rechtsprechung
| RG, 29.06.1936 - 5 D 435/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 264
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.05.1955 - 3 StR 38/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.12.1952 - 4 StR 397/52
Rechtsmittel
Die Verteidigung kann alsdann nicht mehr "notwendig" werden; denn der Zweck der Fristbestimmung des § 140 Abs. 3 StPO besteht nach seiner Entstehungsgeschichte darin, die Frage der Pflichtverteidigung regelmässig vor dem Beginn der Hauptverhandlung endgültig zu klären und einer missbräuchlichen Ausübung des Antragsrechts zu begegnen (RGSt 42, 95; 70, 264; 73, 48; HRR 1934, 996). - BGH, 04.11.1958 - 5 StR 457/58
Rechtsmittel
Es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Angeklagte die Frist des § 140 Abs. 3 StPO aus Gleichgültigkeit hat verstreichen lassen oder wegen seiner erst nach Fristablauf verwirklichten Absicht, einen Verteidiger zu wählen (…BGH a.a.O.; BGH NJW 1953, 595 Nr. 19; RGSt 70, 264).
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