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Rechtsprechung
   RG, 07.04.1936 - 1 D 170/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,286
RG, 07.04.1936 - 1 D 170/36 (https://dejure.org/1936,286)
RG, Entscheidung vom 07.04.1936 - 1 D 170/36 (https://dejure.org/1936,286)
RG, Entscheidung vom 07. April 1936 - 1 D 170/36 (https://dejure.org/1936,286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53

    Rechtsmittel

    Mit dem Reichsgericht (z.B. RGSt 69, 51; 70, 289; 74, 65, 66) hat der Bundesgerichtshof demgemäss ausgesprochen, die Änderung des Strafrahmens einer Vorschrift (durch Einfügung benannter oder unbenannter "besonders schwerer Fälle" oder durch ähnliche Strafschärfungsgründe neben dem unveränderten ordentlichen Strafrahmen) ändere "die Deliktsnatur" der Vorschrift nicht, solange nicht - durch Einfügen weiterer Merkmale - zugleich ihr Tatbestand verändert werde.
  • BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62

    Voraussetzungen für eine Strafverschärfung gegenüber gefährlichen …

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 70, 289; 74, 65) im Urteil vom 29. Mai 1953 (BGHSt 4, 226) ausgesprochen, daß eine Straftat mit Vergehensnatur nicht deshalb zum Verbrechen werde, weil sie unter den Voraussetzungen des § 20 a StGB begangen wurde; vielmehr bleibe sie ein Vergehen.
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