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Rechtsprechung
   RG, 13.12.1935 - 1 D 910/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,184
RG, 13.12.1935 - 1 D 910/35 (https://dejure.org/1935,184)
RG, Entscheidung vom 13.12.1935 - 1 D 910/35 (https://dejure.org/1935,184)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1935 - 1 D 910/35 (https://dejure.org/1935,184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.12.1951 - 1 StR 543/51
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  • BGH, 05.07.1951 - 4 StR 294/51

    Rechtsmittel

    An der Auslegung, die das Reichsgericht dem Begriff der Geisteskrankheit hat zuteil werden lassen, wird festgehalten (RGSt 70, 32; RG JW 1934, 905, 16; 1934, 3131, 16, RG HRR 1940 Nr. 639).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Senat anschliesst (vgl insbesondere RGSt 70, 32; RG JW 1934, 905, 16; 1934, 3131, 16; RG HRR 1940 Nr. 639).

  • BGH, 16.10.1963 - 2 StR 338/63

    Missbrauch einer geisteskranken Frau zum außerehelichen Beischlaf - Ablehnung …

    In sachlichrechtlicher Hinsicht ging er darum, ob der Schwachsinn der Zeugin der Geisteskrankheit im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 2 StGB gleichzustellen sei (vgl. BGHSt 2, 58; RGSt 70, 32).
  • BGH, 28.07.1955 - StR 257/55

    Rechtsmittel

    Wenn dem Täter zwar nicht bekannt ist, daß eine echte Geisteskrankheit vorliegt, er aber erkennt, daß die Frau, mit der er sich einläßt, infolge ihrer krankhaften geistigen Veranlagung nicht imstande ist, geschlechtliche Beziehungen sittlich zu bewerten und geschlechtlichen Zumutungen mit freier Entschließung zu begegnen (vgl RGSt 70, 32; RGJW 1934, 3131 Nr. 16; BGHSt 2, 58), dann bestehen gegen die Anwendung des § 176 Nr. 2 StGB keine Bedenken.
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